Zur Veröffentlichung von Anwalts-Ranglisten
Pressemitteilung Nr. 100/2002 vom 22. November 2002
Die 1. Kammer des Ersten Senats hat einer Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen stattgegeben, die den Beschwerdeführern (Bf) untersagten, in dem von ihnen verbreiteten «JUVE-Handbuch» Anwalts-Ranglisten zu veröffentlichen. Die entgegenstehenden gerichtlichen Entscheidungen wurden aufgehoben, die Sache zur Neuverhandlung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
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