Steuerwerte für in der Schweiz kotierte in- und ausländische Wertpapiere sowie für vor- oder ausserbörslich gehandelte Titel
Änderung der Bemessung
Inskünftig bemisst sich der Wert des beweglichen Vermögens nicht mehr nach den Durchschnittskursen des Monats Dezember, sondern nach den Schlusskursen des letzten Börsen-Handelstages im Dezember.
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