L'Ombudsman des banques suisses a été institué voici dix ans à l´initiative de ces dernières. Analyse de son rôle de médiateur entre la banque et les clients, de ses compétences, de la procédure applicable. Quelles sont les faiblesses du système et comment peut-on les corriger?
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Die eidgenössische Bankenkomission hat jüngst einen Verordnungsentwurf zur Geldwäschereiverordnung in Vernehmlassung gegeben (GwV EBK). Neu und begrüssenswert ist der risikoorientierte Ansatz, der die Banken- und Effektenhändler verpflichtet, Geschäftsbeziehungen mit erhöhtem Risiko vertieft abzuklären. Zu diesem Zweck sollen Banken- und Effektenhändler sogenannte Risikokategorien entwickeln, um ihre bestehenden und neuen Geschäftsbeziehungen daran zu messen und solche mit erhöhten Risiken zu erfassen. Damit wird nun festgeschrieben, was an sich bereits im Rahmen der bisherigen Geldwäscherei-Gesetzgebung von einem Finanzintermediär zu erwarten war: Nämlich die Reflexion darüber, in welchen Bereichen die Bank bezüglich Geldwäscherei besonders gefährdet ist.
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Nach dem Vernehmlassungsverfahren im Herbst letzten Jahres liegt dem Bundesrat nun die überarbeitete Version für eine Revision des Umweltschutzgesetzes zur Stellungnahme vor. Vorgesehen sind Änderungen im Bereich des Altlastenrechtes. Der nachfolgende Beitrag stellt die wichtigsten Neuerungen und Anpassungen vor, ohne sich einer bisweilen kritischen Wertung zu enthalten.
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Domaines juridiques: Droit de l'énergie et de l'environnement
Kommentar zum Urteil des Bundesgerichts 1A.86/2002 vom 22. Oktober 2002
Im Zusammenhang mit der Sanierung einer Deponie hatte sich das Bundesgericht erneut zur Trennung zwischen Massnahme- und Kostenpflicht im Altlastenrecht zu äussern. Zu denken gibt im vorliegenden Fall vor allem die bisherige Verfahrensdauer, welche einen effizienten Umweltschutz illusorisch werden lässt.
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Domaines juridiques: Droit de l'énergie et de l'environnement
Auch Dienstleister können von der kausalen Produkthaftpflicht auf dem falschen Fuss erwischt werden. Sie sind häufig Produkthersteller im eigentlichen Sinne oder das PrHG verleiht ihnen wegen einer Teiltätigkeit, die sie im Rahmen ihrer Dienstleistung ausüben, die Herstellereigenschaft (Quasihersteller, Importeur oder «Lieferant»). Auch das Kriterium des Inverkehrbringens wird vielfach erfüllt. Solche Dienstleistungen fallen hinsichtlich der dabei verwendeten Produkte unter das PrHG. Auffällig ist, dass in der EU gemäss der kürzlich revidierten Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (ProdS-RL) die dortige – verwaltungsrechtliche – Produktsicherheitsdefinition im Dienstleistungsbereich nur dann gilt, wenn das Produkt dem Kunden geliefert oder zur Verfügung gestellt, nicht jedoch, wenn es «bloss» am Kunden angewendet wird. Dadurch bleibt das hohe Produktsicherheitsniveau der ProdS-RL, das inhaltlich deckungsgleich ist mit dem Fehlerfrei-Begriff in der Produkthaftpflicht, aus dem Dienstleistungsbereich zum Nachteil der Verbraucher ausgeklammert, so weit es um verwaltungsrechtliche Massnahmen geht.
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Domaines juridiques: Responsabilité du fait des produits
Publiziert in «Infomailing» N. 25, Dezember 2002 - «Infomailing» ist eine Bakom-Publikation: www.bakom.ch
Seit einigen Monaten nimmt die Zahl der an das BAKOM gerichteten Konsumentenbeschwerden bezüglich der 090x-Nummern deutlich zu. Immer mehr Teilnehmer sind überrascht über ihre hohen Telefonrechnungen wegen Anrufen auf 090x-Nummern, da sie sich nicht immer bewusst waren, solche Nummern gewählt zu haben, oder die Tarifhöhe für die Gespräche nicht ausreichend klar angegeben wurde. Über 090x-Nummern wird ein immer breiteres Angebot verschiedener Dienste zu manchmal sehr hohen Tarifen bereitgestellt. Es wurden deshalb Überlegungen über mögliche Massnahmen zur Umkehr dieser Tendenz angestellt.
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Article publié dans «Infomailing» n° 25, décembre 2002 - «Infomailing» est une publication de l’OFCOM: www.ofcom.ch
Depuis quelques mois, l’OFCOM constate une augmentation des plaintes de consommateurs concernant l’utilisation des numéros 090x. De plus en plus d’abonnés sont surpris par la réception de factures téléphoniques élevées, dues à des appels vers des numéros 090x qu’ils n’ont pas toujours eu conscience de composer ou pour lesquels ils n’ont pas suffisamment clairement été informés du prix à payer. L’offre de services offerts sur ces numéros est de plus en plus large et le prix demandé peut être parfois très élevé. Une réflexion a été engagée sur les mesures qu’il serait possible de prendre pour renverser cette tendance.
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Laut Berichterstattung betr. «Klärschlammprozess» (NZZ vom 6. 11. 2002) wird der Weiterzug des obergerichtlichen Urteils auch damit begründet, «dass die städtische Behörde eine Verantwortung gegenüber der Bevölkerung und den politischen Instanzen habe» und «erst nach Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel die Garantie bestehe, dass die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission das Urteil und deren Kostenfolge akzeptiere».
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Das Bundesgericht hat den Schuldspruch im Falle eines Hoteliers aufgehoben, der vom Kantonsgericht St. Gallen wegen Vergewaltigung einer Praktikantin zu 18 Monaten bedingt verurteilt worden war. Das Verdikt stützte sich ausschliesslich auf die vom Angeklagten bestrittenen Aussagen des Opfers sowie auf ein Gutachten, wonach diese Aussagen glaubwürdig seien.
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Domaines juridiques: Délits contre l'intégrité sexuelle
Beim Delikt der Leugnung des Völkermords gibt es laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts keine Opfer im Sinne des Opferhilfegesetzes (Art. 2 und Art. 8).
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Domaines juridiques: Infractions contre la santé publique, les transports publics et la paix publique
Das Kantonsgericht Schwyz hat den verantwortlichen Dienstchef der Winteranlagen der Rigibahnen im Zusammenhang mit einem 1999 erfolgten tödlichen Skiunfall zu Recht wegen fahrlässiger Tötung zu einer Busse von 1500 Franken verurteilt. Eine gegen den Schuldspruch gerichtete Nichtigkeitsbeschwerde ist vom Bundesgericht abgewiesen worden.
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Domaines juridiques: Délits contre la vie et l'intégrité corporelle
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat mit Entscheid vom 18. November 2002 die sogenannte Nichtdiskriminierungsklausel in den Verträgen der Kreditkartenunternehmen verboten. Diese Klausel untersagt den Händlern, welche Kreditkarten akzeptieren, bei unterschiedlichen Zahlungsmitteln verschiedene Preise zu verlangen.
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Aufgrund einer Initiative des Informatikstrategieorgans Bund ISB ist am 13. Dezember 2002 in Bern der Verein eCH gegründet worden. eCH ist eine Plattform, die Standards festlegen und deren Anwendung fördern will.
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Dow Jones & Company Inc v Gutnick [2002] HCA 56 (10 December 2002)
Gemäss einem Urteil des obersten australischen Gerichts muss sich die US-Nachrichtenagentur Dow Jones für eine Beleidigung gegenüber dem australischen Millionär Joseph Gutnick in Australien verantworten.
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Domaines juridiques: Droit pénal et droit de l'informatique
Auch Martin Schubarth klar über dem absoluten Mehr
Die Vereinigte Bundesversammlung hat am Mittwoch alle 29 zur Wiederwahl stehenden Mitglieder des Bundesgerichts in Lausanne für eine weitere Amtsperiode von sechs Jahren bestätigt.
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Inskünftig bemisst sich der Wert des beweglichen Vermögens nicht mehr nach den Durchschnittskursen des Monats Dezember, sondern nach den Schlusskursen des letzten Börsen-Handelstages im Dezember.
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Domaines juridiques: Impôt sur la fortune et le revenu
Mit der «Verwaltungspraxis der Bundesbehörden» (VPB) gibt die Bundeskanzlei eine Zeitschrift heraus, die der Publikation von rechtskräftigen Entscheidungen und Verlautbarungen von grundsätzlicher Bedeutung und allgemeinem Interesse dient, welche vom Bundesrat, den Eidg. Departementen oder Ämtern der Bundesverwaltung sowie von den eidg. Rekurskommissionen ausgehen. Die Zeitschrift enthält auch Entscheide des Bundesgerichts, die dieses in seiner amtlichen Sammlung nicht publiziert hat. Schliesslich findet sich darin auch ein Teil der Rechtsprechung internationaler Behörden, welche die Schweiz betrifft. Im Folgenden wird eine Übersicht (mit Verweis auf den jeweiligen Volltext) zum kürzlich erschienen Heft 66 / IV Nr. 79 - 129 abgedruckt.
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