Sind Erektionsstörungen eine Krankheit?
Weitere Abklärungen zur Kassenpflicht von Viagra
Das Bundesamt für Sozialversicherung muss im Zusammenhang mit dem umstrittenen Medikament Viagra Krankheitswert sowie Behandlungsbedürftigkeit der erektilen Dysfunktion einheitlich definieren. Das verlangt das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG), welches eine gegen die Krankenkassenzulassung des Potenzmittels gerichtete Beschwerde teilweise gutgeheissen hat.
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