Feste Anstellung nach einem Temporärjob
Dreimonatige Probezeit bleibt zulässig
Stellt ein Unternehmen einen Arbeitnehmer ein, der bereits im Auftrag eines Temporärarbeitsvermittlers am gleichen Posten tätig war, kann wie bei jeder Neueinstellung eine bis zu dreimonatige Probezeit vereinbart werden.
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