Der vorliegende Beitrag vermittelt einen praxisnahen Überblick über die vielfältigen Aspekte des Schweizerischen Kindesrechts. Grundlage ist die leicht erweiterte Fassung eines Skripts im Rahmen einer Ringvorlesung am Heilpädagogischen Seminar der Universität Freiburg. Form, Stil und Themengewichtung für Studierende anderer als juristischer Fachrichtungen wurden grundsätzlich beibehalten – namentlich werden Literatur und Rechtsprechung nur vereinzelt mit der genauen Fundstelle zitiert.
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Domaines juridiques: Relations entre parents et enfants. Tutelle / Protection de l'adulte
Wird im Rahmen einer Entschädigung gemäss Opferhilfegesetz der Wert der Hausarbeit mit einem Stundenansatz von 25 Franken veranschlagt, dann liegt dies laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts «eher im unteren Bereich», ist aber zumal für ländliche Gebiete durchaus noch vertretbar.
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Das schon seit Jahren vergriffene Werk von Prof. Dr. Eugen Bucher, Schweizerisches Obligationenrecht, Allgemeiner Teil, 2. Auflage, Zürich 1988, ist seit kurzem online abrufbar.
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Stellt ein Unternehmen einen Arbeitnehmer ein, der bereits im Auftrag eines Temporärarbeitsvermittlers am gleichen Posten tätig war, kann wie bei jeder Neueinstellung eine bis zu dreimonatige Probezeit vereinbart werden.
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Auch wer massive Drohungen gegen seine Umwelt ausstösst, darf deswegen allein laut einem Urteil des Bundesgerichts nicht auf dem Weg der fürsorgerischen Freiheitsentziehung in eine Strafanstalt eingewiesen werden.
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Domaines juridiques: Droit de la famille. Droit du mariage
Die in der Bundesverfassung (Art. 15) und in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 9) verankerte Glaubens- und Gewissensfreiheit gibt den Bürgern laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts keinen Anspruch auf einen sogenannten partiellen Kirchenaustritt. Von einem solchen ist die Rede, wenn jemand lediglich aus der örtlichen Kirchgemeinde, nicht aber aus der jeweiligen Religionsgemeinschaft austreten will.
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Domaines juridiques: Droit à la liberté de pensée. Liberté de conscience et de croyance
Wenn ein Arbeitgeber weiss oder merken müsste, dass bestimmte Aufgaben im Betrieb nur dank Überstunden eines Arbeitnehmers erfüllt werden können, dann braucht dieser die geleistete Mehrarbeit nicht jeden Monat zu melden. Können die Überstunden später nicht durch Freizeit kompensiert werden, geht der Anspruch auf finanzielle Entschädigung in solchen Fällen laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht verloren.
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Um den technischen und praktischen Problemen bei der Einbeziehung anderer Rufnummerngassen zu entgegnen und eine zügige, zeitnahe Umsetzung der Regelungen zu erreichen, sind von dem neuen Gesetzentwurf nur noch die 0190er- bzw. die seit 1.1.2003 nutzbaren 0900er-Nummern betroffen, also die Nummerngassen, in denen die eklatanten Missbrauchsfälle auftreten. Neu gefasst ist auch die Regelung über die Datenbank für die 0190er-Mehrwertdiensterufnummern. Die Vorschriften über die Preisangabe, die im letzten Entwurf noch in der PAngV geregelt waren, sind nunmehr ins TKG aufgenommen worden, um eine einheitliche Regelung des Gesamtkomplexes zu erreichen. Neu hinzugekommen ist auch eine Vorschrift, wonach Dialer nunmehr vor der Inbetriebnahme von der Regulierungsbehörde registriert worden sein müssen. Weitere wichtige Änderung ist die Klarstellung der Befugnisse der Regulierungsbehörde, wonach die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und ihrer Zuteilungsregeln sichergestellt werden kann.
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Urteil (23 U 103/01) des OLG Frankfurt am Main von 27. Nov. 2002
Gemäss Urteil (23 U 103/01) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27. Nov. 2002 muss ein Telefoniekunde – so er die Richtigkeit einer Gebührenrechnung bestreitet – «im Einzelnen vortragen, welche konkreten Gespräche z.B. aus Gründen der Abwesenheit nicht geführt worden sind». Die Zusammenfassung des Urteils sowie einige Auszüge werden im Folgenden wiedergegeben.
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Nach einem Einigungsvorschlag, den die Schiedsstelle nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (De) am Freitag, dem 31. Januar 2003, beschlossen hat, sind Hersteller bzw. Importeure von Personal Computers (PCs), unter bestimmten Umständen auch Händler, grundsätzlich verpflichtet, an Wort- und Bildurheber bzw. an Verwertungsgesellschaften, die die Urheberrechte in diesem Bereich treuhänderisch wahrnehmen, eine Vergütung zu zahlen.
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Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF)
Die Financial Action Task Force (FATF) hat die Liste der nicht-kooperativen Länder und Gebiete im Bereich der Geldwäscherei aktualisiert und Massnahmen gegen die Ukraine beschlossen. Die EBK fordert deshalb die ihr unterstellten Finanzintermediäre zu erhöhter Aufmerksamkeit und verschärfter Sorgfalt beim Geschäftsverkehr mit der Ukraine auf.
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Domaines juridiques: Confiscation, blanchiment d'argent, défaut de vigilance en matière d'opérations financières et droit de communication, dispositions pénales de la loi sur le blanchiment d'argent (LBA), organisation criminelle
Das Internetprojekt www.ch.ch geht in die Testphase
Das Internetportal mit der eingängigen Adresse www.ch.ch ist ein Gemeinschaftswerk von Bund, Kantonen und Gemeinden. Das Projekt ist Teil der Strategie für eine Informationsgesellschaft und der E-Government-Strategie des Bundesrats. Der Guichet virtuel www.ch.ch stellt die Web-Angebote der beteiligten Partner zur Verfügung. Über Alltagsbegriffe werden die Benutzerinnen und Benutzer einfach und direkt zu den gesuchten Informationen geführt. In der ersten Jahreshälfte 2003 wird das Portal weiter ausgebaut und geprüft. Nach dieser Testphase wird www.ch.ch im Herbst 2003 der Bevölkerung vorgestellt.
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Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Februar 2003 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
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