Fast unbemerkt wurden vom Eidg. Finanzdepartement die Vorschläge für eine Unternehmenssteuerreform II präsentiert. Hintergrund des Reformvorhabens ist eine seit längerem bestehende Forderung, die wirtschaftliche Doppelbelastung, d.h. die Besteuerung von Unternehmensgewinnen juristischer Personen auf Gesellschaftsstufe und anschliessender Einkommensbesteuerung der Dividendenausschüttung beim Aktionär, zu beseitigen oder wenigstens zu mildern. Bisher wurde der Forderung mit dem Argument begegnet, die Gewinnsteuern für juristische Personen seien in der Schweiz moderat.
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Domaines juridiques: Imposition des personnes morales
Am 12.2.2003 erschien der Aktionsplan der Europäischen Kommission. Mit Hilfe dieses Aktionsplanes soll ein kohärenteres europäisches Vertragsrecht geschaffen werden. Das Programm ist auch zugleich der Titel des Aktionsplanes. Die Kommission plant einen gemeinsamen Referenzrahmen zu erstellen, der Lösungen bezüglich gemeinsamer Terminologie und Regeln bereithalten soll. Der Aktionsplan sieht auch die Schaffung einer Datenbank zur Förderung der Ausarbeitung von EU-weiten Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Ein kohärenteres europäisches Vertragsrecht soll durch nichtgesetzgeberische und gesetzgeberische Massnahmen erreicht werden. Die Schaffung eines optionellen Instruments steht auch zur Diskussion. Die Kommission bittet die breite Öffentlichkeit um Reaktionen auf ihren Aktionsplan und plant Studien zu vergeben, in die auch interessierte Nicht-EU-Mitglieder eingebunden werden können.
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Wechselt ein Patient die Krankenkasse, hat die bisherige Versicherung die bereits bezogenen Medikamente zu bezahlen, auch wenn diese im Zeitpunkt des Kassenwechsels noch nicht aufgebraucht sind. Das geht aus einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) hervor, das sich mit der Frage im Zusammenhang mit einem sehr teuren Medikament befassen musste, das vom Arzt auf Vorrat abgegeben worden war.
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Domaines juridiques: Assurance maladie et accidents. Assurance invalidité
Wer in der Schweiz gemäss den zivilrechtlichen Kriterien Wohnsitz hat, untersteht auch dann dem Krankenversicherungsobligatorium, wenn er keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung hat und damit fremdenpolizeilich illegal im Land ist.
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Domaines juridiques: Assurance maladie et accidents. Assurance invalidité
Weder Widerrechtlichkeit noch schwere Beeinträchtigung
Der Kanton Zürich muss einem abgewiesenen Asylbewerber aus Kamerun keine Genugtuung wegen widerrechtlicher Inhaftierung bezahlen. Der damals 21-jährige Mann war 1998 im Rahmen des sogenannten Flughafenverfahrens zweimal in Ausschaffungshaft genommen und nach drei Tagen jeweils wieder freigelassen worden, weil der Haftrichter die Freiheitsentziehung nicht genehmigte.
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Domaines juridiques: Droit des étrangers et d'asile
Das Bundesgericht hat eine elfjährige Zuchthausstrafe wegen schweren Drogenhandels aufgehoben, weil die Aargauer Justiz beim Schuldspruch auf Telefonüberwachungsprotokolle abgestellt hatte, von denen nicht bekannt ist, wer sie übersetzt und protokolliert hatte.
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Sparmassnahmen und Paradigmawechsel in der Asylpolitik
Abgewiesene Asylsuchende, auf deren offensichtlich unbegründetes Asylgesuch nicht eingetreten wird, sollen aus dem Fürsorgesystem des Asylbereichs ausgeschlossen werden und die Schweiz unverzüglich verlassen. Dies hat Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold am 13. Feb. 2003 an einem Treffen mit den Vorständen der kantonalen Polizei- und Sozialdirektionen vorgeschlagen. An einer Nationalen Asylkonferenz voraussichtlich Anfang April 2003 soll eingehend über Vorschläge zur Weiterentwicklung der Massnahmen im Asylwesen diskutiert werden.
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Domaines juridiques: Droit des étrangers et d'asile
Urteil (312 O 280/02) des LG Hamburg vom 10. Juni 2002
Das Landgericht Hamburg führt in seinem Urteil vom 10. Juni 2002 aus, dass die Verwendung der Domain «stoppesso.de» durch Greenpeace zulässig sei. Die Domain werde nicht kennzeichnungsmässig verwendet und jeder Benutzer erkenne schon anhand des Domänen-Namens, dass es sich nicht um eine Seite der Firma Esso handeln könne. Das Urteil wird im Folgenden im Volltext wiedergegeben.
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Stellungnahme des Presserates vom 30. Dezember 2002 – Nr. 65/2002
Wann hat ein Journalist einen Menschen, über den er berichtet, «vor sich selbst zu schützen»? Unter welchen Bedingungen ist eine Namensnennung zulässig? Darf die Redaktion sich darauf berufen, dass das Gegenlesen eines Porträts nicht üblich und deshalb dem Interview-Partner nicht angeboten worden sei? In seiner Stellungnahme vom 30. Dez. 2002 (Nr. 65/2002) geht der Presserat unter anderem diesen für die Betroffenen wichigen Fragen nach.
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Bundesrat verabschiedet die Botschaft zum Öffentlichkeitsgesetz
Der Bundesrat will der Öffentlichkeit den Zugang zu amtlichen Dokumenten erleichtern und dadurch die Transparenz der Verwaltung fördern. Er hat am 12. Feb. 2003 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung verabschiedet.
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Bundesgesetz mit entsprechenden Massnahmen geht in Vernehmlassung
Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda sollen in der Schweiz besser bekämpft werden. Ausgehend vom Bericht und den Empfehlungen der Arbeitsgruppe zur Bekämpfung des Rechtsextremismus will der Bundesrat die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen schaffen.
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Domaines juridiques: Infractions contre la santé publique, les transports publics et la paix publique
Bundesrat setzt gesetzliche Grundlage auf den 1. März 2003 in Kraft
Die Schweiz will mit dem Spezialgerichtshof für Sierra Leone zur Verfolgung von schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts zusammenarbeiten. Der Bundesrat hat am 12. Feb. 2003 die erforderliche gesetzliche Grundlage auf den 1. März 2003 in Kraft gesetzt.
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Domaines juridiques: Cour de justice internationale
Der Bundesrat hat am 30. November 2001 eine Expertenkommission unter der Leitung von Prof. Ulrich Zimmerli für die gesetzgeberischen Folgearbeiten zum Schlussbericht der Expertengruppe Finanzmarkaufsicht (Bericht Zufferey) eingesetzt. Sie wurde beauftragt, einen Vorschlag für eine integrierte Finanzmarktaufsicht auszuarbeiten. Die Expertenkommission schlägt vor, in einem ersten Schritt die Eidg. Bankenkommission (EBK) und das Bundesamt für Privatversicherung (BPV) als neue Finanzmarkt-Aufsichtsbehörde mit eigener Rechtspersönlichkeit einzusetzen. Bis im Sommer 2003 will sie dem EFD den Entwurf eines Bundesgesetzes und den Expertenbericht vorlegen.
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Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat am 13. Februar 2003 den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban um sechs Einträge ergänzt. Gegenüber dem in Anhang 2 genannten Personenkreis bestehen ein Rüstungsembargo, eine Ein- und Durchreisesperre sowie Finanzsanktionen.
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Domaines juridiques: Droit économique et droit administratif économique