Die wohlerworbenen Rechte werden aufgrund der Unterdeckung von Pensionskassen immer öfters ins Feld geführt. Ihre Bedeutung erhielten sie ursprünglich zur Abwehr der öffentlichen Hand bei der Regelung wichtiger Bereiche, die aus wichtigen Gründen einer neuen Ordnung bedurften. Wohlerworbene Rechte sind grundsätzlich nicht Gegenstand unter den Parteien des Privatrechts. Insbesondere in der privaten Berufsvorsorge haben sie nicht die Bedeutung, die ihnen aufgrund ihres Zwecks zukommt. Sie können im Vorsorgeverhältnis zwischen dem privaten Arbeitgeber, der Stiftung und den Versicherten auch deshalb keine Anwendung finden, da hier keine öffentliche Hand vorliegt. Hingegen können sie z.B. bei Gesetzesänderungen Bedeutung erhalten. Zentrale Grundsätze bei Leistungskürzungen zur Sanierung von Pensionskassen sind die Gleichbehandlung der Versicherten und der Vertrauensschutz. Rentner sind ebenfalls Versicherte und entsprechend zu berücksichtigen. Leistungskürzungen können aufgrund des Zwecks der beruflichen Vorsorge aber nur ultima ratio bei der Sanierung der Vorsorgeeinrichtung sein.
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Am 01. März 2003 treten die technischen und administrativen Vorschriften (TAV) des Bundesamtes für Kommunikation über die Zuteilung und Verwaltung von Domain-Namen unter der Top-Level-Domain «.ch» in Kraft. Die TAV regeln nebst technischen Fragen die Rechte und Pflichten der Registerbetreiberin «Switch», die Bedingungen und Voraussetzungen für die Zuteilung, Übertragung, Löschung und den Widerruf von Domain-Namen, sowie die Bearbeitung von Personendaten in diesem Zusammenhang. Auf das gleiche Datum hin hat die Registerbetreiberin «Switch» ihre Geschäftsbedingungen an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Einige Neuerungen sind von beachtlichem Interesse.
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Eine rechtsvergleichende Darstellung USA – Schweiz
Im Unterschied zum schweizerischen Recht regelt das amerikanische Recht bereits heute zahlreiche Möglichkeiten des Einsatzes von neuen Informations- und Kommunikationsmitteln zur Kommunikation zwischen Publikumsgesellschaften und deren Aktionären. Der vorliegende Beitrag vermittelt eine Übersicht dieser Einsatzmöglichkeiten und diskutiert, welche Einsatzmöglichkeiten in der Schweiz – de lege lata – bereits bestehen und welche Möglichkeiten des Einsatzes – de lege ferenda – geschaffen werden sollten.
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Urteil 4 Ob248/02b des Österreichischen Obersten Gerichtshofs vom 17. Dez. 2002
Der OGH hat im Urteil vom 17. Dez. 2002 entschieden, dass die Linksetzung eines Bauunternehmers – in casu die Anzeige einer fremden Wetterseite mittels Frame-Technik auf der eigenen Seite – weder sitten- noch wettbewerbswidrig sei. Auch den Schutz nach Urheberrecht versagte er dem Wetterdienst: Eine unzulässige Werkbearbeitung der verlinkten Seite liege nicht vor, da es sich bei der Site um kein Werk im Sinne des UrhG handle. «Dass der Klägerin möglicherweise Werbeeinnahmen entgehen» sei im Übrigen nur «ein unbeabsichtigter Nebeneffekt des (...) verfolgten Ziels, dem Nutzer der Site die gesuchten Informationen schnell und übersichtlich zu präsentieren». Im Folgenden wird der Entscheid im Volltext wiedergegeben.
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Wer in einem betreibungsrechtlichen Streit für einen anderen Beschwerde führt und keine Vollmacht beilegt, begeht einen Fehler, der laut einem Urteil des Bundesgerichts auch nach Ablauf der zehntägigen Beschwerdefrist noch verbessert werden kann.
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Versicherungsleistungen nur bei voller Urteilsunfähigkeit
Für eine Person, die Hand an sich legte, muss die Unfallversicherung abgesehen von den Bestattungskosten nur dann Versicherungsleistungen erbringen, wenn der Suizid in einem Zustand völliger Urteilsunfähigkeit verübt oder versucht worden ist.
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Domaines juridiques: Assurance maladie et accidents. Assurance invalidité
Dass ein Arbeitnehmer harte Drogen konsumiert, ist laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht ohne weiteres ein wichtiger Grund für eine fristlose Entlassung ohne vorgängige Verwarnung (Art. 337 Abs. 1 Obligationenrecht).
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Beschwerden gegen Leitung der Anstalt Pöschwies abgewiesen
Die Zürcher Strafvollzugsbehörden haben gegenüber einem des Mordes und der Vergewaltigung beschuldigten Gefangenen in der Anstalt Pöschwies keine verfassungsmässigen Rechte verletzt, als sie ihm während der dreimonatigen Placierung in der Abteilung für Fluchtgefahr die Teilnahme an der orthodoxen Osterfeier verweigerten.
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Domaines juridiques: Droit à la liberté de pensée. Liberté de conscience et de croyance
Beschwerde der Landeslotterie erhält keine aufschiebende Wirkung
Im Streit um die dem Trägerverein «Lotterie Umwelt & Entwicklung» im Kanton Zürich erteilte Lotteriebewilligung erhält die beim Bundesgericht eingereichte Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Interkantonalen Landeslotterie keine aufschiebende Wirkung.
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Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Revision des Datenschutzgesetzes
Personen, deren Daten gesammelt und bearbeitet werden, sollen in Zukunft besser informiert werden. Dies ist das Hauptziel der Revision des Datenschutzgesetzes. Der Bundesrat hat am 19. Feb. 2003 die Botschaft zur Gesetzesrevision verabschiedet.
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Bundesrat unterstützt die Vorschläge der Rechtskommission des Nationalrates
Körperliche und sexuelle Gewalt gegen Ehegatten und hetero- oder homosexuelle Lebenspartner sollen nach Ansicht des Bundesrates nicht länger als Bagatell- und Privatangelegenheit toleriert, sondern konsequent verfolgt werden.
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Domaines juridiques: Délits contre la vie et l'intégrité corporelle
Bundesrat setzt Gesetzesänderungen auf den 1. April 2003 in Kraft
Die Gesetzgebung wird Tiere künftig nicht mehr als Sachen behandeln, sondern ihrer Eigenart als empfindungs- und leidensfähige Lebewesen Rechnung tragen. Der Bundesrat hat am 19. Februar 2003 die entsprechenden Gesetzesänderungen auf den 1. April 2003 in Kraft gesetzt.
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Domaines juridiques: Notions générales de droit privé