Streit nach Abschaffung des Beamtenstatus
EMRK öffnet Beschwerdeweg ans Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich muss sich materiell mit Beschwerden von Mittelschullehrern befassen, die sich im Zusammenhang mit der Abschaffung des Beamtenstatus bei der Neuregelung der Anstellung benachteiligt sehen (§ 15 der Verordnung über das Anstellungsverhältnis der Lehrpersonen an Mittel- und Berufsschulen).
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