La protection juridique en matière d'environnement en droits européen et international
Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz – auch und gerade in Umweltangelegenheiten – ist zunehmend europa- und völkerrechtlichen Einflüssen ausgesetzt. Während sich die dem europäischen Gemeinschaftsrecht zu entnehmenden Vorgaben in erster Linie auf einen (recht weiten) gerichtlichen Zugang Einzelner beziehen, ist die neuere Entwicklung im Völkerrecht im Wesentlichen durch die sog. Aarhus-Konvention geprägt, die die Vertragsstaaten im Ergebnis verpflichtet, eine umweltrechtliche Verbandsklage einzuführen. Auch für die Schweiz sind diese Entwicklungen vor dem Hintergrund der Konvergenz der Systeme des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes in Europa und angesichts ihrer Absicht, die (bereits unterzeichnete) Aarhus-Konvention zu ratifizieren, von Bedeutung.
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Domaines juridiques: Droit de l'énergie et de l'environnement
Der praktische Fall im internationalen Zivilprozessrecht, welcher von Studentinnen und Studenten an der Universität Zürich schriftlich bearbeitet wurde, behandelt die internationalen Zuständigkeiten im Vertragsrecht und bei unerlaubten Handlungen. Als weiteres Thema wird die Sperrwirkung von Art. 21 LugÜ bei negativen Feststellungsklagen im Verhältnis zu Patentverletzungsklagen behandelt. Ferner werden verschiedene Rechtsmittelvarianten auf kantonal-zürcherischer Stufe sowie auf Bundesebene dargestellt.
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Domaines juridiques: Procédure civile internationale
Chapter 11 ist auch in der Schweizer Presse allgegenwärtig: Am 17. Februar etwa hat ABB für ihre US-Tochter Combustion Engineering um Gläubigerschutz unter Chapter 11 ersucht, um sie so von der immer grösser werdenden Flut von Asbestklagen zu schützen und das eigene Engagement zu verringern.
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Verlieren alleinerziehende Eltern ihren Job, können sie in einen eigentlichen Teufelskreis geraten, wie ein neues Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) zeigt. Zu beurteilen war in Luzern der Fall einer Mutter von acht Kindern, die eine mit ihrer familiären Situation verträgliche Erwerbstätigkeit aufgeben musste. Sie suchte in der Folge eine Teilzeitstelle und meldete sich bei der Arbeitslosenversicherung. Diese lehnte die Ausrichtung von Taggeldern ab, da die Frau acht Kinder zu betreuen habe und daher nicht vermittlungsfähig sei.
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Der Bundesrat erachtet sowohl den Abzug sämtlicher berufsbedingter Kinderbetreuungskosten wie auch die Einführung eines besonderen Steuerabzugs für jene Alleinerziehenden, deren Kinder keine Alimente erhalten, als nicht sachgerecht.
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Domaines juridiques: Impôt sur le revenu et impôts directs en général
Ausgleichende Kapitalzahlung wegen traditioneller Rollenverteilung
Hat eine Ehefrau bei der Scheidung keine oder eine nur ungenügende berufliche Vorsorge, weil sie im Rahmen einer traditionellen Rollenverteilung vorwiegend den Haushalt besorgt und die Kinder betreut hat, kann der Richter den Ehemann zu einer ausgleichenden Zahlung verpflichten.
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Das Bundesgericht hat aus formalrechtlichen Gründen eine dreimonatige Gefängnisstrafe für einen Therapeuten aufgehoben, der vom Thurgauer Obergericht der vorsätzlichen einfachen Körperverletzung gegenüber Wehrlosen schuldig gesprochen worden war. Zudem war er angewiesen worden, während fünf Jahren nicht mehr als selbständiger Pädagoge aufzutreten oder Behinderte zu betreuen.
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Domaines juridiques: Délits contre la vie et l'intégrité corporelle
Vertriebsverbot des Bundesamtes für Gesundheit bestätigt
Das Bundesgericht hat ein Vertriebsverbot für nicht gesetzeskonforme Präservative bestätigt, das vom damals noch dafür zuständigen Bundesamt für Gesundheit am 12. Juli 2001 gegenüber einem Grossisten und Detailhändler verfügt worden war.
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Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich muss sich materiell mit Beschwerden von Mittelschullehrern befassen, die sich im Zusammenhang mit der Abschaffung des Beamtenstatus bei der Neuregelung der Anstellung benachteiligt sehen (§ 15 der Verordnung über das Anstellungsverhältnis der Lehrpersonen an Mittel- und Berufsschulen).
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Domaines juridiques: Egalité devant la loi. Garantie de procédure. Interdiction de l'arbitraire
Das umstrittene Titelbild mit einem über das Schweizerkreuz gelegten Hakenkreuz aus Goldbarren auf dem Buch «Imperfect Justice» des früheren US-Unterstaatssekretärs Stuart Eizenstat ist nicht als Angriff auf schweizerische Hoheitszeichen strafbar.
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Domaines juridiques: Infractions contre l'Etat, la force publique
Das Gemeinwesen wird Halter und haftet für Schäden
Requiriert ein Kanton im Zusammenhang mit einer Katastrophensituation für den Zivilschutz private Helikopter, so haftet im Falle eines Absturzes nicht der Eigentümer des Flugapparats, sondern das Gemeinwesen.
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Domaines juridiques: Droit de la responsabilité de l´Etat et des fonctionnaires
Der im Rahmen der Luzerner Gemeindereform vorgesehene neue Finanzausgleich kommt definitiv zum Tragen: Das Bundesgericht hat am 7. Mai 2003 eine Stimmrechtsbeschwerde aus der Gemeinde Meggen abgewiesen, die künftig vermehrt an den interkommunalen Lastenausgleich beisteuern soll.
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Neues Versicherungsrecht wird griffiger und konsumentenfreundlicher
Durch gezielte Überwachung der langfristigen Stabilität der Versicherungsgesellschaften sollen die Versicherten besser geschützt werden. Um dabei den Rahmenbedingungen mit einem internationalisierten und liberalisierten Markt Rechnung tragen zu können, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 9. Mai 2003 die Botschaft zum revidierten Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und zur Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verabschiedet. Oberstes Ziel dieser Gesetzesrevisionen sind die Sicherheit und das Vertrauen der Versicherten.
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Domaines juridiques: Droit économique et droit administratif économique
Stellungnahme des Presserates vom 28. März 2003 – Nr. 13/2003
Abstimmungsrelevante Informationen sind vor ihrer Veröffentlichung besonders sorgfältig zu prüfen, da Un- oder Halbwahrheiten oft nicht mehr vor einer Volksabstimmung berichtigt werden können. Da vor Abstimmungen in besonderem Masse die Gefahr besteht, dass Journalistinnen und Journalisten von Interessenvertretern instrumentalisiert werden, müssen zudem Quellen und Informant/innen noch sorgfältiger geprüft werden. Zu diesen Schlussfolgerungen ist der Presserat in seiner nachfolgend im Volltext wiedergegebenen Stellungnahme vom 28. März 2003 gelangt.
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Das elektronische Beurkundungssystem «Infostar» und die Vorschriften über einen minimalen Beschäftigungsgrad von Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten bringen mehr Professionalisierung ins Zivilstandswesen. Dies ermöglicht es, die Zivilstandsverordnung rund um die Hälfte zu straffen. Der Vorentwurf des Bundesamts für Justiz wird dieser Tage den kantonalen Fachbehörden vorgestellt. Anschliessend können die Kantone bis Ende Mai Stellung nehmen.
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Die von der Wettbewerbskommission (Weko) anlässlich der Fusion von Bankgesellschaft (SBG) und Bankverein (SBV) zur UBS AG verhängte Auflage betreffend die Gemeinschaftswerke der Schweizer Bankwirtschaft wird nicht verlängert.
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