Vier Richter sind nicht fünf
Gesetzesänderung auf Verordnungsweg?
Wo das Gesetz ausdrücklich bestimmt, dass ein Gericht in einer Besetzung mit fünf Richtern urteilt, kann das Quorum nicht in einer Exekutiv-Verordnung auf vier Richter herabgesetzt werden. Diese Binsenwahrheit musste sich der Kanton Genf im Zusammenhang mit seiner AHV-Rekurskommission vom Eidgenössischen Versicherungsgericht (EVG) ins Stammbuch schreiben lassen.
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