Ohrfeige – Züchtigung oder Straftat?
Wenig klärendes höchstrichterliches Leiturteil
Wer einem Kind regelmässig in erzieherischer Absicht Ohrfeigen und Fusstritte in den Hintern verabreicht, kann sich nicht auf ein elterliches Züchtigungsrecht berufen und ist folglich wegen Tätlichkeit zur Verantwortung zu ziehen.
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