Schlussstrich in Schändungsprozess
Zwei Jahre und drei Monate Gefängnis
Es bleibt bei zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis wegen mehrfacher Schändung und mehrfacher Ausnützung einer Notlage (Art. 191 und 193 Strafgesetzbuch) für den früheren Geschäftsleiter des zürcherischen Blauen Kreuzes.
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