Gültiges Testament
Unvollständiger letzter Wille
Bis zum 1. Januar 1996 verlangte das Gesetz für die Gültigkeit eines Testaments, dass dieses neben der Unterschrift des Erblassers auch Angaben darüber enthielt, wo und wann der letzte Wille niedergeschrieben wurde. Laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts kann auch ein vor dem 1. Januar 1996 verfasstes Testament gültig sein, sofern der Erblasser erst nach diesem Zeitpunkt verstorben ist.
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