Ob es brennt oder nicht
Feuerwehrsold nicht AHV-pflichtig
Die Wegleitung des Bundesamts für Sozialversicherung über den für die Erhebung von AHV- Beiträgen massgeblichen Lohn wird vom Eidgenössischen Versicherungsgericht (EVG) beanstandet, soweit darin Ernstfallzuschläge zum Feuerwehrsold für beitragspflichtig erklärt werden.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire