Jusletter

Ob es brennt oder nicht

Feuerwehrsold nicht AHV-pflichtig

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: AHV
  • Zitiervorschlag: fel., Ob es brennt oder nicht, in: Jusletter 13. Oktober 2003
Die Wegleitung des Bundesamts für Sozialversicherung über den für die Erhebung von AHV- Beiträgen massgeblichen Lohn wird vom Eidgenössischen Versicherungsgericht (EVG) beanstandet, soweit darin Ernstfallzuschläge zum Feuerwehrsold für beitragspflichtig erklärt werden.

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