Ob es brennt oder nicht
Feuerwehrsold nicht AHV-pflichtig
Die Wegleitung des Bundesamts für Sozialversicherung über den für die Erhebung von AHV- Beiträgen massgeblichen Lohn wird vom Eidgenössischen Versicherungsgericht (EVG) beanstandet, soweit darin Ernstfallzuschläge zum Feuerwehrsold für beitragspflichtig erklärt werden.
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