Nicht mehr das Kind der eigenen Mutter
Adoption durch den unverheirateten Stief«vater»
Lässt sich jemand vom Konkubinatspartner seiner Mutter adoptieren, wird er rechtlich dessen Kind, verliert aber gleichzeitig alle rechtlichen Familienbande zur eigenen Mutter. Diese Regelung ist im Gesetz so angelegt, und sie verstösst laut einem neuen Grundsatzentscheid des Bundesgerichts nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
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