Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

«Together with some staff and students I drafted a reply to the official WWW policy proposed by some ETH administrators. Unfortunately things are still open and free speech has not prevailed yet. But nobody can escape the transitive closure of references in the WWW, a new global medium. e.g. so Swiss regulators please click here - Pennsylvanian Web police please peek here.» Quelle: www.archive.org - http://web.archive.org/web/19990302063307/www.cs.inf.ethz.ch/~tomstr/

Der ETH-Assistenzprofessor habe sich die rassistischen Inhalte durch die Verlinkung («click here») mit einer Website, die zu solchen Inhalten führt, nicht zu Eigen gemacht. Nachdem ihn die Einzelrichterin des Bezirksgerichts Zürich am 10. Sep. 2002 vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen hatte, tat ihr dies nun das Obergericht gleich. Das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich (SB020566) vom 30. Sep. 2003 wird heute in Jusletter veröffentlicht («Immer noch keine Rassendiskriminierung»).

Gesetzliche Normen bedürfen zu ihrer Anwendung der Auslegung. Prof. Dr. Pierre Moor stellt in seinem Aufsatz die herkömmliche Lehre in Frage und widmet sich u.a. der Macht des Auslegenden («Norme et texte: Logique textuelle et Etat de droit»).

Fürsprecher und Notar Adrian Glatthard hat sich entschlossen, Total Quality Management (TQM) und EN ISO Normen in seiner Anwaltskanzlei anzuwenden. Im Frühling 2001 wurde seine Anwalts- und Notariatskanzlei nach den Vorschriften der EN ISO Norm 9001/2000 zertifiziert. In seinem Beitrag schildert er die Einführung des Qualitätsmanagementsystems in seinem Büro («Qualitätsmanagement und ISO-Zertifizierung von Anwalts- und Notariatsbüros»). Er streift dabei auch die für Klienten nachweislich wichtigsten Qualitäten eines Anwalts und gibt Einblick in seine Vision der schweizweiten Verbreitung des Qualitätsmanagements in Anwaltschaft und Notariat.

Mit besten Grüssen

Nils Güggi

Koordination Jusletter