Unternehmenssteuerreform II: Gezielte Entlastungen des Risikokapitals
Der Bundesrat will für Investoren fiskalische Verbesserungen vornehmen. Dies stärkt letztlich die Standortattraktivität der Schweiz. Bei zwei von drei in die Vernehmlassung geschickten Modellen wird beim Geschäftsvermögen steuerlich grundsätzlich nicht mehr zwischen Kapitalerträgen und Kapitalgewinnen unterschieden. Auf so genannt qualifizierten Beteiligungen werden die Kapitalerträge nicht mehr voll, sondern nur noch zum Teil besteuert. Im Gegenzug sollen bei qualifizierten Beteiligungen private Kapitalgewinne nicht mehr gänzlich steuerfrei bleiben, sondern ebenfalls teilbesteuert werden.
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