Ungleiche Sozialhilfe
Umgang mit Asylbewerbern und vorläufig Aufgenommenen
Vorläufig aufgenommene Ausländer dürfen laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts bei der Festsetzung ihrer Sozialhilfe gleich wie Asylbewerber und damit schlechter behandelt werden als die übrigen Sozialhilfeempfänger. Zu beurteilen war in Lausanne der Fall einer sechsköpfigen Grossfamilie im Kanton Basel-Landschaft, der nach Abweisung des Asylgesuchs und vorläufiger Aufnahme gemäss kantonaler Asylverordnung ein Betrag von 2252 Franken zusteht. Gemäss den von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe herausgegebenen Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe (SKOS- Richtlinien) erhalten andere Sozialhilfeempfänger in analoger Situation einen Betrag von 2940 Franken.
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