Genfer Versicherungsgericht ohne Beisitzer
Kantonsverfassung verlangt Volkswahl
Das neue Sozialversicherungsgericht des Kantons Genf kann seine Aufgaben nicht mehr wahrnehmen. Das Bundesgericht hat die staatsrechtliche Beschwerde eines Bürgers gutgeheissen und die Wahl aller 16 Beisitzer des Gerichts vom vergangenen Sommer annulliert. Stein des höchstrichterlichen Anstosses ist der Umstand, dass die Beisitzer vom Grossen Rat und nicht vom Volk gewählt wurden, wie dies die Genfer Kantonsverfassung vorschreibt (Art. 132).
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