Tasche zwischen den Füssen
Ungenügende Vorsicht mit Reisechecks
Wer in einem Basar in der indischen Hauptstadt Delhi eine Reisetasche mit Reisechecks im Wert von über 20´000 Dollar zwischen die Beine stellt, um sich Hemden anzusehen, handelt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht mit der gebotenen Vorsicht. Der Herausgeber der Checks muss daher den Verlust nicht ersetzen, wenn die Tasche samt den Checks – im beurteilten Fall sogar unbemerkt – abhanden kommt.
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