Beschränkte Ausgleichspflicht
Gesetzeswortlaut schliesst nicht subventionierte Privatkliniken aus
Die Kantone müssen den Krankenkassen die im Gesetz vorgesehene Pauschale für stationäre Behandlung und Aufenthalt in einem Spital nicht vergüten, wenn die versicherte Person in der allgemeinen Abteilung einer nicht öffentlich subventionierten Privatklinik hospitalisiert war.
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