Verbesserung des Konsumentenschutzes im Fernmeldebereich
Der Bundesrat hat Massnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Konsumentinnen und Konsumenten vor Missbräuchen im Bereich der Mehrwertdienstenummern ergriffen. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Februar 2005 in Kraft. Weitere Massnahmen folgen mit der Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG), die zurzeit vom Parlament beraten wird.
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