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Liebe Leserinnen und Leser

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat im April 2004 ihren zweiten Vorentwurf für eine Neuordnung im Bildungsbereich («Bildungsverfassung») verabschiedet. Am 14. Mai 2004 präsentierte die WBK-N zusammen mit der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) das Vernehmlassungsprojekt. Das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (BBW) hat am 15. Dezember 2004 einen Bericht über die Vernehmlassungsresultate erstellt (Themenseite des BBW). Jürg Tiefenthal widmet sich in seinem Beitrag ausführlich der EDK und geht deren verfassungsrechtlicher Regelung auf den Grund.

PD Dr. iur. Brigitta Kratz analysiert in ihrem Beitrag die Botschaft zur Änderung des Elektrizitätsgesetzes und zum Stromversorgungsgesetz vom 3. Dezember 2004. Sie geht dabei der Frage nach, wie sich die geplante neue Strommarktordnung auf langfristige Stromlieferungsverträge auswirken wird.

RA Dr. iur. Urs Wickihalder untersucht die Praxis der Gerichte in Bezug auf die «Relativität» der nachvertraglichen Geheimhaltungspflicht des Arbeitnehmers.

Lic. iur. Thomas Stadelmann bespricht das Urteil H 174/04 vom 2. Dezember 2004. Das EVG hatte dort zur beurteilen, ob ein Schuldenerlass Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit im Sinne des AHVG darstellt («Schuldenerlass - AHV-beitragspflichtiges Einkommen?»).

Eine spannende Lektüre wünscht

Nils Güggi

Projektleiter Jusletter

PS: Eine Pressemitteilung der Polizei von Fremont ist derzeit in allen Medien präsent. Angesichts der im Monat Februar wirksam werdenden Haushaltskürzungen werde die Polizei künftig nur noch dann auf Einbruchalarme reagieren, wenn ihr zusätzlich weitere Hinweise auf einen Einbruch, wie z.B. Augenzeugenberichte oder Videobilder, vorlägen. Offensichtlich verfolgen Städte wie Las Vegas oder Salt Lake City eine ähnliche Politik. Jurius veröffentlicht die Original-Pressemitteilung inkl. Link auf einen Brief des Polizeichefs an die Einwohner von Fremont («Verified alarm response policy»).

Brigitta Kratz
Brigitta Kratz
Résumé

Wie wirkt sich die geplante neue Strommarktordnung gemäss bundesrätlichem Entwurf auf langfristige Stromlieferungsverträge aus? Die Autorin kommt nach einer Analyse der Botschaft vom 3. Dezember 2004 zur Änderung des Elektrizitätsgesetzes und zum Stromversorgungsgesetz zum Schluss, dass der Gesetzesentwurf nichts an der grundsätzlichen Geltung wettbewerbsrechtlicher sowie obligationenrechtlicher Regeln für das Stromlieferungsverhältnis ändert, was sich letztlich dahingehend auswirkt, dass die (zulässige) Laufzeit von Stromlieferungsverträgen mit grossen Kunden immer kürzer wird.

Thomas Stadelmann
Thomas Stadelmann
Résumé

Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hatte am 2. Dezember 2004 einen Fall zu beurteilen, bei welchem es u.a. um die beitragsrechtliche Qualifikation eines Schuldenerlasses ging (H 174/04). Dem Beschwerdeführer war es gelungen, von einer Gläubigerbank den Erlass einer Forderung von Fr. 5´632´538 zu erhalten. Er machte gegenüber der Ausgleichskasse geltend, bei diesem Schuldenerlass handle es sich nicht um Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit im Sinne von Art. 9 AHVG.

Urs Wickihalder
Résumé

Gemäss Rechtsprechung und Lehre wandelt sich mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die dem Arbeitnehmer während der Dauer des Arbeitsverhältnisses obliegende «absolute» Geheimhaltungspflicht in eine «relative» Geheimhaltungspflicht. Die Rechtsprechung zum Umfang dieser «relativen» nachvertraglichen Geheimhaltungspflicht ist indessen uneinheitlich. Nach der hier vertretenen Auffassung unterliegt der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mangels abweichender vertraglicher Vereinbarung nur einem Mitteilungsverbot und keinem Verwertungsverbot.

Jürg Marcel Tiefenthal
Jürg Marcel Tiefenthal
Résumé

Angesichts der aktuellen politischen Debatte um die Vereinheitlichung der kantonalen Volksschulen wird die Tätigkeit der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) aus der Perspektive der schweizerischen Verfassungsordnung kritisch reflektiert. Im Gegensatz zur angekündigten Volksinitiative der FDP Schweiz, welche sich zurzeit parteiintern in verschiedenen Varianten in Abklärung befindet und im Grundsatz eine gesamtschweizerische Bildungsreform fordert, verfolgt die EDK das Ziel, die verschiedenen kantonalen Bildungsstandards auf dem interkantonalen Konkordatsweg zu harmonisieren (Projekt HarmoS). Die EDK stellt als interkantonale Regierungskonferenz eine Ausprägung des kooperativen Föderalismus dar. Es wird beurteilt, worauf sich ihre rechtliche Legitimation zum Handeln innerhalb des schweizerischen Bildungswesens gründen lässt und inwieweit es demokratische Defizite zu bemängeln gibt, die ihre Rolle in Frage stellen.

Markus Felber
Résumé

Der Streit um den Ausbau des Seedamm- Centers in Pfäffikon geht zurück an das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz. Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Verkehrsclubs der Schweiz (VCS) gutgeheissen und beanstandet insbesondere, dass es im umstrittenen Gestaltungsplan für das Einkaufszentrum an einer bundesrechtskonformen Regelung der Parkplatzfrage fehlt.

Jurius
Résumé

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 17. Januar 2005 die Übernahme der Homegate AG durch Tamedia AG und Edipresse Publications SA ohne Auflagen zugelassen. Die Anhaltspunkte für eine Begründung oder Verstärkung von marktbeherrschenden Stellungen haben sich in der vertieften Prüfung des Zusammenschlusses nicht bestätigt.

Jurius
Résumé

Die Eidgenössische Finanzkontrolle wird künftig für Prüfungen der Buchführung und Rechnungslegung von öffentlichrechtlichen Stiftungen, Anstalten und Spezialfonds Gebühren erheben. Der Bundesrat hat heute eine entsprechende Gebührenverordnung gutgeheissen.

Jurius
Résumé

Der Bundesrat hat Massnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Konsumentinnen und Konsumenten vor Missbräuchen im Bereich der Mehrwertdienstenummern ergriffen. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Februar 2005 in Kraft. Weitere Massnahmen folgen mit der Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG), die zurzeit vom Parlament beraten wird.

Jurius
Résumé

Effective February 18, 2005 the Fremont Police Department will institute a program of «Verified Response» to all alarm calls with the exception of panic, duress and robbery alarms. Verified response will require the alarm or monitoring company to verify there is an unusual occurrence at the location of the alarm.

Jurius
Résumé

Gemäss dem Urteil (22 C 225/04) des Amtsgerichts Potsdam vom 3. Dezember 2004 hat eBay zu verhindern, dass auf seiner Plattform unter fremdem Namen gehandelt wird. Die eBay-Betreiber hätten durch die Schaffung ihrer Plattform eine Gefahrenquelle geöffnet, die einen Identitätsdiebstahl relativ einfach ermögliche.