Schwerpunkt-Ausgabe: «StGB - Aspekte der AT-Revision»
Liebe Leserinnen und Leser
Wegweisend für den Allgemeinen Teil des schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) war ein Vorentwurf von Carl Stooss aus dem Jahre 1893 (sic!). Seit dem In-Kraft-Treten des schweizerischen Strafgesetzbuches am 1. Januar 1942 wurde der Allgemeine Teil (AT) relativ wenigen Änderungen unterzogen.
Wesentlich war immerhin die Revision von 1971, die neue Vollzugsformen und Sanktionen eingeführt hatte (Halbfreiheit, Halbgefangenschaft, Arbeitsleistung für Jugendliche, Möglichkeit des bedingten Strafvollzugs für Freiheitsstrafen bis 18 Monate).
Zwischen dem 13. Dezember 2002 und dem 20. Juni 2003 hat das Parlament die drei Teilprojekte der nun ersten grossen AT-Revision, nämlich StGB, Militärstrafgesetz und Jugendstrafgesetz, allesamt verabschiedet.
Die Referendumsfristen sind für alle drei Projekte unbenützt abgelaufen. Das (gemeinsame) Inkraftsetzungsdatum steht aber noch nicht definitiv fest. In den letzten Monaten wurde jeweils die Formulierung «wird voraussichtlich am 1.1.2006 in Kraft treten» verwendet. Im EJPD wird nun aber offenbar ein Überdenken dieses Inkraftsetzungsdatums ins Auge gefasst (vgl. ANHANG, Bilanz 2004 und Ausblick der Sachgeschäfte EJPD, S. 10 f.). Wann genau die Änderungen nun in Kraft treten werden, kann damit zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit Sicherheit gesagt werden.
In der heutigen Schwerpunkt-Ausgabe «StGB - Aspekte der AT-Revision» setzen sich sechs Autoren in fünf verschiedenen Beiträgen mit einigen Aspekten dieser Revision auseinander:
- Prof. Dr. iur. Daniel Jositsch / lic. iur. Patrick Bischoff, Die Verwahrungsinitiative - ein Pyrrhussieg?
- Prof. Dr. Martin Killias, Dem unorganisierten Chaos entgegen: die Geldstrafe im neuen Strafgesetzbuch
- Prof. Dr. André Kuhn, Les peines pécuniaires dans le nouveau système de sanctions
- Dr. Beat Schnell, Strafbefreiung
- Baptiste Viredaz, La loi fédérale régissant la condition pénale des mineurs ou l´émergence d´un outil pertinent face à la délinquance grave des adolescents de 15-17 ans
Verschiedene Beiträge zu aktuellen Themen sowie die monatliche Rechtsprechungsübersicht ergänzen die Ausgabe.
Viel Vergnügen bei der Lektüre wünscht
Projektleiter Jusletter
Résumé
Im künftigen StGB werden Freiheitsstrafen von weniger als sechs Monaten abgeschafft und in erster Linie durch Geldstrafen ersetzt. Die ideologische Prägung der Reform und die gegenüber Kritik wenig offene Diskussionskultur haben weit gehend verhindert, dass die praktischen Auswirkungen dieser Änderungen vertieft diskutiert werden konnten. In der Praxis werden sich darum viele Fragen häufen, die man bisher kaum gesehen, geschweige denn gelöst hat.
Résumé
Im Februar 2004 wurde die umstrittene Verwahrungsinitiative von Volk und Ständen angenommen. Dies, obwohl von Fachleuten darauf aufmerksam gemacht worden war, dass sich die Initiative nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbaren lasse. Nach der gewonnenen Abstimmung wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die einen Entwurf ausarbeiten sollte, der sowohl den Anforderungen der Initiative genügen kann, als auch menschenrechtskonform ist. Der ausgearbeitete Gesetzesentwurf liegt mittlerweile vor. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, ob das gesteckte Ziel erreicht wurde.
Résumé
Après une introduction portant sur le nouveau droit des sanctions et sur l'histoire de la peine pécuniaire, la présente contribution se penche sur l'amende telle qu'elle est connue dans le CP 1937 (de lege lata), puis sur la peine pécuniaire telle que prévue dans le CP 2002 (de lege futura). Aucune législation n'étant jamais parfaite, la thématique des améliorations possibles sera également traitée (de lege ferenda), avant que ne soit abordée la question de savoir si les peines pécuniaires version 1937 et version 2002 sont véritablement aussi différentes que ce que certains voudraient nous le faire croire.
Résumé
Schuldig, aber ohne Strafe, allenfalls noch mit Entschädigung; unschuldig, aber ohne Freispruch, allenfalls noch Verfahrens- und Anwaltskosten; ein gordischer Knoten?
Résumé
La présente contribution se propose d´observer si et dans quelle mesure le nouveau droit pénal des mineurs saura répondre à la délinquance juvénile grave des mineurs de 15-17 ans, plus particulièrement au travers des nouveaux outils que sont le dualisme judiciaire et la détention d´une durée supérieure à 1 an.
Résumé
Wer seine weidenden Pferde nur gerade mit einem auf einer Höhe von 125 Zentimetern ab Boden gespannten, elektrisch geladenen Plastikband sichert, riskiert schadenersatzpflichtig zu werden, wenn ein kleines Kind unter dem Band hindurch auf die Weide gelangt und von einem Pferd verletzt wird.
Résumé
Werden im Rahmen des Opferhilfegesetzes (Art. 11) Anwaltskosten entschädigt, ist laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nur ein Honorar gemäss dem für die unentgeltliche Rechtspflege massgeblichen Tarif zu vergüten. In Lausanne wurde eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements gutgeheissen und ein Entscheid des Genfer Verwaltungsgerichts aufgehoben, das die Auffassung vertreten hatte, in solchen Fällen müssten Anwälte nach Normaltarif entschädigt werden.
Résumé
Seit dem In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts können Verfügungen über Renten der AHV nicht mehr direkt mit Beschwerde an die zuständige Rekursinstanz weitergezogen werden. Vielmehr müssen die Versicherten laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) zunächst bei der Ausgleichskasse, welche die Verfügung erlassen hat, Einsprache erheben.
Résumé
Die ehemalige Verwaltungsratspräsidentin der Firma Raichle Sportschuh AG, Beatrice Werhahn Bianchi, und ihr Mann und Vizepräsident sind vom Thurgauer Obergericht zu Unrecht wegen Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung zu bedingten Gefängnisstrafen von drei und zwei Monaten verurteilt worden.
Résumé
Der folgende Beitrag gibt die offiziellen Richtlinien des Bundesgerichts zur Zitierweise seiner Urteile wieder. Behandelt wird die Frage der Zitierung von in der Amtlichen Sammlungen publizierten Entscheiden (BGE´s), nur online in der Datenbank «Urteile ab 2000» veröffentlichten Urteilen und solchen, die sich erst in dieser Datenbank befinden aber dereinst zusätzlich in die Amtliche Sammlung (als BGE´s) aufgenommen werden sollen. Die Richtlinien des Bundesgerichts können als Anleitung zur Zitierung von Entscheiden des Bundesgerichts dienen.
Résumé
Als Bestandteil seiner Wachstumspolitik will der Bundesrat die Lex Koller aufheben und damit den Erwerb von Ferienwohnungen durch Personen im Ausland von Bewilligungspflicht und Kontingentierung befreien.
Résumé
Vor dem Hintergrund des Strukturwandels in der Landwirtschaft will der Bundesrat die Nebenerwerbsmöglichkeiten in der Branche wie etwa den Agrotourismus verbessern. Zu diesem Zweck hat er das UVEK beauftragt, mittels einer Revision des Raumplanungsrechts rasch entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Eine Vernehmlassungsvorlage ist dem Bundesrat im zweiten Quartal dieses Jahres vorzulegen.
Résumé
Der Bundesrat hat am 12. Januar die Vernehmlassung von verschiedenen Gesetzesanpassungen eröffnet, mit denen die revidierten Empfehlungen der Groupe d´action financière sur la lutte contre le blanchiment de capitaux (GAFI / FATF) umgesetzt werden sollen. Die Empfehlungen gelten als internationale Standards im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Zudem wird das Geldwäschereigesetz an die bisher gemachten Erfahrungen angepasst. Die Vernehmlassung dauert bis Mitte April.
Résumé
Der Bundesrat schickt die zum dritten und letzten Paket der 1. BVG-Revision gehörenden Verordnungsanpassungen bis zum 15. März 2005 in die Vernehmlassung. Die Änderungen der Verordnung betreffen den Begriff der beruflichen Vorsorge und den Einkauf. Sie wirken sich somit auch auf die Steuerabzüge bei der beruflichen Vorsorge aus.
Résumé
Investmentgesellschaften sind Finanzintermediäre im Sinne des Geldwäschereigesetzes. Allerdings befinden sich die Investmentgesellschaften in Bezug auf die Identifizierung ihrer Vertragspartei in einer besonderen Lage, denn Vertragspartei ist der Aktionär und dieser kann und wird in den meisten Fällen seine Aktien kaufen und verkaufen, ohne dass die Investmentgesellschaft an dieser Transaktion beteiligt ist. Die Investmentgesellschaft sollte dennoch ihre Aktionäre kennen, zumindest diejenigen, die einen Einfluss ausüben können.
Résumé
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 17. Dezember 2004 bis und mit 17. Januar 2005 auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.
Jusletter