de fr

Wenn uns die Technik etwas gelehrt hat, so das Gesetz von der Zeitnot. Je schneller wir werden, desto knapper wird die Zeit. (Thomas Regau)

Liebe Leserinnen und Leser

Wir freuen uns, dass Sie sich jeweils Anfangs Woche die Zeit für Jusletter nehmen. Das Jusletter-Team wünscht Ihnen für 2005 viel Zeit und ein erfolgreiches und gutes Jahr. Wir hoffen, Sie auch dieses Jahr mit spannenden Beiträgen erfreuen zu können und unternehmen mit der heutigen Ausgabe einen gut bepackten Start ins neue Jahr.

Prof. Rolf H. Weber analysiert Stärken und Schwächen der vom Bundesrat geplanten Regelung zur Schaffung einer verwaltungsunabhängigen Elektrizitätsmarktkommission.

Dr. iur. Yuanshi Bu veröffentlicht eine rechtsvergleichende Untersuchung des schweizerischen und chinesischen Urheberrechts in Bezug auf dessen Schranken im digitalen Umfeld.

Mit BGE 2A.178/2004 vom 30. November 2004 hat das Bundesgericht die Entbündelung der «letzten Meile» abgelehnt. PD Dr. iur. RA Hans Rudolf Trüeb und RA Julia Rutishauser besprechen den Entscheid: «Notwendig ist ein teleologisch-funktionaler Denkstil, der den Beitrag einer wirtschaftsrechtlichen Norm zur Ordnungsfunktion der jeweiligen (sektoriellen oder sektorübergreifenden) Regelung erkennt. [...] Von diesem Denkstil scheint freilich die II. Öffentlichrechtliche Kammer mehr als eine (letzte) Meile entfernt.»

Philip R. Bornhauser bietet einen «Überblick über das Zusammenspiel erbrechtlicher und sonstiger durch den Tod ausgelöster Ansprüche».

Dr. iur. Roger M. Cadosch outlines issues raised by multilingualism in the tax treaties concluded by Switzerland («Multilingual issues in tax treaty law (Switzerland»).

Lic. iur. Bruno Zehnder bespricht den im November 2004 veröffentlichten Bericht der chilenischen Nationalen Kommission über politische Haft und Folter («Chile stellt sich der Vergangenheit»).

Mit besten Grüssen

Nils Güggi

Projektleiter Jusletter

PS: Am Ende dieser E-Mail finden Sie neu eine Vorschau auf die nächste Ausgabe von Jusletter.

Rolf H. Weber
Rolf H. Weber
Résumé

Mit der Neuordnung des Strommarktes plant der Bundesrat kurzfristig die Schaffung einer verwaltungsunabhängigen Elektrizitätsmarktkommission, die ähnlich wie andere Behördenkommissionen (z.B. ComCom) als sachverständige und nicht politisierte Institution vielfältige Marktstrukturierungsaufgaben wahrnehmen soll. Dieses Konzept überzeugt im Grundsatz; besondere Beachtung müssten indessen noch die Unvereinbarkeitsregeln (anstelle einer wie auch immer gearteten «Parität») finden, um die Unabhängigkeit gegenüber den Interessengruppierungen sicherzustellen.

Yuanshi Bu
Résumé

Die Anzahl der Internetnutzer wächst weltweit kontinuierlich. Das Internet ist zunehmend zu einer wichtigen Informationsplattform geworden. Um die online verbreiteten Werke besser zu schützen und grössere Rechtssicherheit für Investitionen im Bereich der Werkverwertung im Internet zu schaffen, ist eine Ausdehnung der Urheberrechte auf das Internet unentbehrlich. Andererseits darf eine Verstärkung des Urheberrechtsschutzes im Internet die allgemeine Zugänglichkeit von Werken für die Gesellschaft und die kulturelle Auseinandersetzung nicht exzessiv erschweren. Zum Schutz dieser Interessen müssen deshalb auch die Schranken des Urheberrechts an den Technologiewandel angepasst werden. Am Beispiel der Schweiz und der Volksrepublik China untersucht der vorliegende Beitrag, wie die Schranken des Urheberrechts im digitalen Umfeld aus Sicht des Gesetzgebers neu gestaltet werden sollen, um eine vernünftige Interessensbalance zwischen allen Beteiligten herzustellen.

Hans Rudolf Trüeb
Julia Rutishauser
Résumé

In seinem Ende November ergangenen Entscheid lehnt das Bundesgericht die sog. Entbündelung des Hausanschlusses («letzte Meile») erneut ab. Die gesetzliche Grundlage der entsprechenden Anordnung in der Fernmeldediensteverordnung wird als ungenügend beurteilt. Damit ist einmal mehr in die Ferne gerückt, was im Rest von Europa seit nunmehr vier Jahren gilt. Die Autoren dieses Beitrags setzen sich mit der Methodik und Argumentation des Gerichts kritisch auseinander.

Philip R. Bornhauser
Résumé

Nach einem Grundsatzentscheid des Bundesgerichts fallen die Leistungen der Säule 2a und 2b sowie Freizügigkeitsleistungen nicht in den Nachlass (BGE 129 III 305). Dieser Beitrag versucht die Beziehung verschiedener Rechtsgebiete zum Erbrecht darzustellen unter Berücksichtigung dieses Bundesgerichtsentscheides. Im Rahmen der Darstellung der Freizügigkeitsleistungen wird versucht eine mögliche Auslegung der eher problematischen Begünstigtenordnung von Art. 15 FZV zu geben. Daneben werden die 2. und 3. Säule sowie die wichtigsten Versicherungen nach VVG auf ihre Beziehung zum Erbrecht hin untersucht. Dieser Beitrag soll einen Überblick über das Zusammenspiel verschiedener, durch den Tod ausgelöster Ansprüche zum Erbrecht geben, nicht zuletzt anhand einer grafischen Darstellung, sowie einer Literaturübersicht.

Roger M. Cadosch
Résumé

This article outlines issues raised by multilingualism in the tax treaties concluded by Switzerland. In particular, it focuses on translations of the OECD Model Convention, the use of tax treaty terms and the policy of Switzerland with regard to the use of national and foreign languages.

Bruno Zehnder
Résumé

In einem kürzlich veröffentlichten Bericht wird zum ersten Mal überhaupt von offizieller Seite her anerkannt, dass während der Diktatur in Chile (1973-1990) eine institutionalisierte Praxis von Folter bestand, welche als Mittel der Repression und der Terrorisierung der Zivilbevölkerung gebraucht wurde. Der Bericht der Nationalen Kommission über politische Haft und Folter wertet 36´000 Aussagen zu den während der Diktatur begangenen Menschenrechtsverletzungen aus. Er gibt unter anderem detailliert Auskunft über die verschiedenen Phasen der Repression, die Zahl der Opfer von Folter und politischer Haft und die Foltermethoden, die zur Anwendung kamen. Daneben beinhaltet der Bericht auch Vorschläge zu möglichen Entschädigungen der Opfer, zu Versöhnungsaktionen und zu institutionellen Reformen zur Förderung und zum Schutze der Menschenrechte.

Markus Felber
Résumé

Das Bundesgericht hat die staatsrechtliche Beschwerde eines Erben in Luzern abgewiesen, der von der Mutter seiner verstorbenen Mutter 884´000 Franken geerbt hat und davon 40 Prozent oder 353´600 Franken an Erbschaftssteuern abliefern muss. Dem Mann wurde zum fiskalischen Verhängnis, dass er sich nach dem Tod seiner Mutter von der zweiten Ehefrau seines Vaters adoptieren liess und somit rechtlich nicht mehr der Enkel seiner einstigen Grossmutter ist.

Markus Felber
Résumé

Die Gemeinde Grindelwald darf ihre Grundeigentümer nicht dazu verpflichten, unentgeltlich beim Strassenunterhalt und beim Schneeräumen mitzuarbeiten. Das Bundesgericht hat eine staatsrechtliche Beschwerde betroffener Hauseigentümer gutgeheissen und das im Dezember 2001 erlassene Grindelwaldner Gemeinwerkreglement aufgehoben.

Markus Felber
Résumé

Im Bundesstrafverfahren muss über das Haftentlassungsgesuch eines Untersuchungsgefangenen laut einem Leiturteil des Bundesstrafgerichts grundsätzlich spätestens innert 10 Tagen entschieden werden.

Markus Felber
Résumé

Das Bundesgericht hat eine bedingte Gefängnisstrafe von sieben Monaten und eine Busse von 3000 Franken für einen Mann bestätigt, der nach einem Auffahrunfall ein Schleudertrauma vortäuschte und so für eine angebliche Arbeitsunfähigkeit Versicherungsleistungen ausbezahlt erhielt.

Markus Felber
Résumé

Im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Unabhängigkeit des Revisors von der durch ihn geprüften Aktiengesellschaft gibt es laut einem Urteil des Bundesgerichts rechtlich keine starre Regel, wonach das für die Prüfung des Abschlusses bezogene Honorar nicht mehr als 10% der gesamten Honorareinnahmen des Revisors ausmachen darf.

Markus Felber
Résumé

Es liegt keine unzulässige Diskriminierung vor, wenn die Schulbehörden für ein schwer behindertes Kind, das nicht sprechen kann, eine Sonderschulung vorsehen und eine Aufnahme in die Einführungsklasse der ordentlichen Schule ablehnen.

Markus Felber
Résumé

Wird in einer Vereinbarung über den Kauf einer Eigentumswohnung ein sehr guter Baustandard erwähnt, muss die Schallisolation den höheren Grenzwerten gemäss massgeblicher SIA-Norm 181 genügen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor.

Markus Felber
Résumé

Eine im Mai 2004 vom zuständigen Untersuchungsrichter im Berner Oberland angeordnete Vernichtung von weit über 60´000 beschlagnahmten Hanfpflanzen durch die Kantonspolizei Bern verletzte die in der Bundesverfassung verankerte Eigentumsgarantie (Art. 26).

Markus Felber
Résumé

Das EWD Elektrizitätswerk Davos AG ist voll steuerpflichtig, denn laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts gibt es keinen Grund für eine Ausnahme von der Steuerpflicht.

Markus Felber
Résumé

Blosse Wahrscheinlichkeit reicht laut einem Urteil des Bundesgerichts für eine strafrechtliche Verurteilung nicht aus. Gestützt auf den Grundsatz, wonach im Zweifel zugunsten des Angeklagten zu entscheiden ist (in dubio pro reo), ist in Lausanne ein Schuldspruch wegen sexueller Handlungen mit einem Kind aufgehoben worden.

Markus Felber
Résumé

Der Kanton Solothurn muss illegal anwesenden Asylbewerbern, die keine Anstalten zur Ausreise treffen, einstweilen ein Minimum an Nothilfe gewähren.

Markus Felber
Résumé

Die schweizerischen Zollbehörden haben im Zusammenhang mit einem gross angelegten Zigarettenschmuggel zu Recht von dem beteiligten Speditionsunternehmen und weiteren Personen Zoll, Mehrwertsteuer und Tabaksteuer im Gesamtbetrag von über 36 Millionen Franken eingefordert.

Markus Felber
Résumé

Das Bundesgericht hat den Entscheid des Bundesstrafgerichts vom 24. November bestätigt, laut dem Dieter Behring zum damaligen Zeitpunkt widerrechtlich inhaftiert war.

Markus Felber
Résumé

Präsidiale Würden sind trotz den damit verbundenen (administrativen) Bürden sehr gefragt in richterlichen Gremien. Das Bundesgericht hat ein ziemlich unwürdiges Gerangel um die Besetzung des Vizepräsidiums hinter sich und damit im Parlament um ein Haar eine epochale Blamage eingefahren (NZZ vom 16. 12. 04).

Jurius
Résumé

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 20. Dezember 2004 entschieden, die Gründung der Schweizerischen Netzgesellschaft «swissgrid» einer vertieften Prüfung zu unterziehen.

Jurius
Résumé

Der Klimarappen stellt grundsätzlich eine erhebliche Wettbewerbsbeschränkung dar. Zu diesem Schluss kommt die Wettbewerbskommission (Weko) in einem Gutachten zuhanden des BUWAL. Der Bundesrat kann aber solche Wettbewerbsabreden in Ausnahmefällen zulassen. Die Stellungnahme der Weko wird zusammen mit den anderen Vernehmlassungsantworten in die Entscheidfindung des Bundesrates einfliessen.

Jurius
Résumé

Der Bundesrat will Gewalt an Sportveranstaltungen und das Verbreiten von Gewaltpropaganda mit neuen Massnahmen bekämpfen. Er hat von den Ergebnissen der Vernehmlassung zu diesen Massnahmen Kenntnis genommen und über das weitere Vorgehen entschieden.

Jurius
Résumé

Die Bundespersonalverordnung und der Sozialplan für die Bundesverwaltung sind angepasst worden. Die Änderungen treten auf den 1. Januar 2005 in Kraft.

Jurius
Résumé

Schweizerische Tochtergesellschaften können ab dem 1. Januar 2005 ihre Verrechnungssteuerpflicht für Dividenden an ihre ausländische Muttergesellschaft durch Meldung erfüllen. Bisher war das Meldeverfahren nur im innerschweizerischen Konzernverhältnis anwendbar.

Jurius
Résumé

Die Kontrollstelle hat am 7. Januar 2005 ein neues Rundschreiben veröffentlicht. Um der Vielfalt von Finanzintermediären gerecht zu werden, hat die Kontrollstelle beschlossen, den Revisionszyklus für DUFI mit kleinen Revisions- und Geldwäschereirisiken auf deren Wunsch zu verlängern, falls gewisse Bedingungen erfüllt werden.

Jurius
Résumé

Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Januar 2005 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.