Identitätsklau auf eBay
Urteil 22 C 225/04 des AG Potsdam vom 3. Dezember 2004
Gemäss dem Urteil (22 C 225/04) des Amtsgerichts Potsdam vom 3. Dezember 2004 hat eBay zu verhindern, dass auf seiner Plattform unter fremdem Namen gehandelt wird. Die eBay-Betreiber hätten durch die Schaffung ihrer Plattform eine Gefahrenquelle geöffnet, die einen Identitätsdiebstahl relativ einfach ermögliche.
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