Liebe Leserinnen und Leser
Sprache ist kräftig, notwendig, kann Gutes tun und Unheil anrichten. «Sprache ist immer auch ein Sprechakt, eine Handlung gegenüber denjenigen Personen, die wir ansprechen oder sprachlich zuweisen - oder ausgrenzen». Mirjam Werlen untersucht alte und neue Dogmen betreffend «biologische Geschlechtsvariationssyndrome» und legt dabei den Schwerpunkt auf die Sprachverwendung («Beziehung zum Anderen - Diskurse über Geschlecht»).
PD Dr. iur. Martin Wyss versucht, am Beispiel der Gemeinschaft der Muslime in der Schweiz in Bezug auf die Religionsfreiheit «eine allgemeine staatsrechtliche Auslegeordnung zu erstellen» («Rechte und Pflichten der Muslime in der Schweiz»).
Bernie Ecclestone regiert die Formel 1. Jean-Yves Kohler nimmt das Urteil des London High Court vom 6. Dezember 2004 zum Anlass, die Organisation der Formel 1 aus juristischer Sicht zu analysieren («Récents développements et contexte juridique particulier régissant la Formule 1»).
Sarah Montani widmet sich in «Mit feindlichen kollegialen Grüssen zum neuen Jahr» digitalen Diktiersystemen für die Anwaltskanzlei.
Viel Vergnügen bei der Lektüre wünscht
Projektleiter Jusletter
Résumé
Ist bei der Geburt das biologisch-anatomische Geschlecht des Kindes nicht klar bestimmbar, stellen sich unterschiedlichste Fragen: Operative Eingriffe, ja oder nein? Soll ein Alter abgewartet werden, das dem Kind die Entscheidung später selber belässt? Wie verträgt sich ein entsprechender Entscheid mit der Sozialisation und (längerfristigen) Entwicklung der Kinder? Werden die Eltern in einer solchen Situation unterstützt? Wie erfolgt die Betreuung der Kinder? Wie geht die Öffentlichkeit mit der Thematik um (Schau-Lust?)? Wie kann eine Enttabuisierung in der Öffentlichkeit ermöglicht und eine Traumatisierung und Isolation von Betroffenen verhindert werden? – In diesem Beitrag wird vor allem versucht, der Frage nachzugehen, welche Bedeutung sprachlicher Symbolik und der Performanz der Sprache zukommen kann. Eine Integration von Betroffenen dürfte jedenfalls sehr schwer zu erreichen sein, wenn die Benennungspraxis sich nicht auch an sprachlicher Empathie orientiert.
Résumé
Liessen sich religionsrechtliche Fragen lange Zeit in standardisierte Problemtypen kategorisieren – beispielsweise Verhältnis Staat-Kirche, Umgang mit religiösen Minderheiten, religiöse Neutralität des Staates namentlich im Schulunterricht –, so verlangen die sowohl demografischen Verschiebungen und Verlagerungen hinsichtlich der Religionszugehörigkeit als auch das gesellschaftlich und politisch selbstbewusstere Auftreten der verschiedenen Glaubensgemeinschaften nach neuen Ansätzen. Aufzubauen ist auf der Einsicht in die Sozialrelevanz der Aktivitäten dieser Gemeinschaften und auf der verfassungsrechtlichen Obliegenheit zur Verwirklichungsbeihilfe im Rahmen multikonfessioneller Koexistenz.
Résumé
La communication du jugement rendu le 6 décembre 2004 par la High Court de Londres, qui a suscité beaucoup d’intérêt notamment dans la presse suisse, représente une opportunité pour expliciter sommairement l’organisation peu transparente de la Formule 1, bien différente du droit associatif suisse sportif. Après une brève explication de la décision, la présente contribution s’attardera sur le contexte juridique particulier qui gouverne la Formule 1 et traitera des conséquences possibles de ce jugement en marge du conflit qui oppose Bernie Ecclestone aux constructeurs, notamment dans la perspective de l’échéance des Accords de la Concorde prévue pour le 31 décembre 2007.
Résumé
Dieser Beitrag widmet sich digitalen Diktiersystemen für die Anwaltskanzlei. Der Titel ist ein Auszug aus einem fehlerhaften Diktat, dessen Folgen unten erläutert werden.
Résumé
Wer in alkoholisiertem Zustand eine Streifkollision verursacht und Fahrerflucht begeht, kann nicht nur wegen pflichtwidrigen Verhaltens nach einem Unfall bestraft werden, sondern darüber hinaus auch wegen der Vereitelung einer Blutprobe.
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Das Wahlsystem zur Bestellung des Grossen Rats des Kantons Wallis mit den unterschiedlich grossen Bezirken als Wahlkreisen ist verfassungskonform. Das Bundesgericht hat am 27. Oktober vergangenen Jahres nach öffentlicher Urteilsberatung eine Beschwerde von zehn Stimmberechtigten abgewiesen. Nun liegt die schriftliche Begründung des Urteils vor.
Résumé
Der Kanton Solothurn muss illegal anwesenden Asylbewerbern, die keine Anstalten zur Ausreise treffen, bis zum Entscheid des Bundesgerichts in der Sache weiterhin ein Minimum an Nothilfe gewähren.
Résumé
Cet article présente les directives officielles en matière de citation du Tribunal Fédéral pour les arrêts de la CourEDH, de la CJCE et du Tribunal de première instance des Communautés européennes. Ces directives peuvent servir comme base générale pour citer les arrêts des cours nommées ci-dessus.
Résumé
Der folgende Beitrag gibt die offiziellen Richtlinien des Bundesgerichts zur Zitierweise von Urteilen des EGMR, des EuGH und des Gerichtshofs erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften wieder. Die Richtlinien des Bundesgerichts können als Anleitung zur Zitierung von Entscheiden der genannten Gerichte dienen.
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Eine grundlegende Harmonisierung des schweizerischen Steuerstrafrechts drängt sich nicht auf. Zu diesem Schluss gelangt eine vom Eidg. Finanzdepartement (EFD) eingesetzte Expertenkommission in ihrem am 28. Januar veröffentlichten Bericht. Hingegen legt die Kommission Vorschläge für Gesetzesrevisionen vor, mit denen das Hinterziehungsverfahren im Bereich der Einkommens- und Vermögenssteuern besser geregelt werden könnte. Zur internationalen Zusammenarbeit im Steuerbereich wird der Entwurf eines Bundesgesetzes vorgelegt. Es soll das Amtshilfeverfahren, wie es die von der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen vorsehen, regeln.
Résumé
Der Bundesrat will die Polizeizusammenarbeit mit Europa zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus verstärken. Er hat dazu am Mittwoch die Botschaft zum Kooperationsabkommen zwischen der Schweiz und dem Europäischen Polizeiamt (Europol) verabschiedet.
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Gemäss dem Urteil 9 U 145/03 des Oberlandgerichts Naumburg vom 2. Februar 2004 trägt bei einer Onlineauktion immer der Verkäufer die Beweislast für das Zustandekommen eines Vertrages mit dem Ersteigerer.
Jusletter