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Schwerpunkt-Ausgabe: «Menschenrechte»

 

    1215     Magna Charta Libertatum (England)
    1628 Petition of Rights (England)
    1679 Habeas-Corpus-Akte (England)
    1689 Englische Bill of Rights
    1776 Virginia Bill of Rights
    1789 Déclaration des droits de l´homme et du citoyen
    1791 Amerikanische Bill of Rights
    1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Vereinte Nationen)
    1966 Bürgerrechtspakt / Sozialpakt (Vereinte Nationen)
    1971 7. Februar (sic!) - Bundesbeschluss über die Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts in eidgenössischen Angelegenheiten

     Quelle: Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrecht


Liebe Leserinnen und Leser

In der aktuellen Schwerpunkt-Ausgabe geht Jusletter dem Thema «Menschenrechte» nach. Sechs Autorinnen und Autoren beleuchten das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln - immer den Fokus Schweiz im Auge behaltend:

  • Alexandra Caplazi / Tarek Naguib, Schutz vor ethnisch-kultureller Diskriminierung in der Arbeitswelt trotz Vertragsfreiheit
  • Jon A. Fanzun, Die Bestrebungen zur Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution in der Schweiz
  • Jon A. Fanzun, Schweizerische Menschenrechtspolitik seit dem Zweiten Weltkrieg - ein Überblick
  • Edgar Imhof, Die Bedeutung menschenrechtlicher Diskriminierungsverbote für die Soziale Sicherheit
  • Christoph Spenlé, Alternativen zur EMRK? Die für die Schweiz verbindlichen Mitteilungsverfahren der UNO-Menschenrechtskonvention
  • Benedikt van Spyk, Das Paradies in den Köpfen lebt weiter - Menschenhandel und Sklaverei in der Schweiz 

Einen guten Start in die neue Woche und viel Vergnügen bei der Lektüre wünscht

Nils Güggi

Projektleiter Jusletter

Christoph Spenlé
Résumé

Im letzten Jahr konnte die Schweiz das 30jährige Jubiläum der Mitgliedschaft bei der Europäischen Menschenrechtskonvention vom 4. November 1950 (EMRK) feiern. In erster Linie schützt die EMRK die klassischen Menschenrechte und garantiert einen europäischen «minimal standard» der Grund- und Menschenrechte. Die EMRK und ihre Zusatzprotokolle knüpfen inhaltlich weitgehend an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO von 1948 an, die durch die UNO-Menschenrechtspakte von 1966 und weitere UNO-Menschenrechtsübereinkommen ihre normative Umsetzung erfahren hat. Im folgenden Aufsatz wird der Frage nachgegangen, ob und inwiefern diese internationalen Kontrollmechanismen komplementär zum EMRK-Verfahren sind, bzw. ob deren Inanspruchnahme für das Opfer einer Menschenrechtsverletzung im konkreten Einzelfall eine valable Alternative zum Verfahren auf regionaler Ebene darstellt? Dies nicht zuletzt mit Blick auf die stetige Überlastung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und der damit verbundenen zunehmenden Verfahrensdauer. Besonderes Augenmerk wird den für die Schweiz heute verbindlichen Instrumenten gewidmet, insb. der Möglichkeit des individuellen Mitteilungsverfahrens für die Opfer von rassistischer Diskriminierung und Intoleranz gemäss Art. 14 des UNO-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung von 1965 (CERD).

Jon A. Fanzun
Résumé

Die Schweiz versteht sich als ein Land, das sich für das humanitäre Völkerrecht UND die Menschenrechte einsetzt. Der vorliegende Beitrag zeigt aber, dass die weit verbreitete Ansicht, wonach die Eidgenossenschaft traditionsgemäss eine aktive Menschenrechtspolitik betrieben habe, aus historischer Perspektive nicht haltbar ist. Das Selbstbild als Hüterin der Humanität in den internationalen Beziehungen muss insofern relativiert werden, als die Schweiz nicht nur keine Vorreiterin des internationalen Menschenrechtsschutzes, sondern im Gegenteil eine Nachzüglerin war. Dies steht im Gegensatz zu ihrer Pionierrolle im Bereich des humanitären Völkerrechts.

Alexandra Caplazi
Tarek Naguib
Tarek Naguib
Résumé

Ethnisch-kulturelle Diskriminierung in der Arbeitswelt ist eine Realität. Auf der Suche nach Rechtsschutz sind die Opfer oft hilflos. Die juristischen, strukturellen, ökonomischen und psychischen Hürden sind meist zu hoch. Die Autorin und der Autor des folgenden Beitrags sind der Meinung, dass die Stärkung des Rechtsschutzes eine grund- und menschenrechtliche Pflicht ist, für die Opfer eine Dringlichkeit darstellt und der Gesamtgesellschaft von grossem Nutzen sein kann. Die Autoren plädieren – nebst weiteren Ansätzen – für ein Rahmengesetz zum Schutze vor und bei ethnisch-kultureller Diskriminierung. Sie diskutieren einzelne inhaltliche Aspekte eines solchen Gesetzes.

Edgar Imhof
Résumé

Ausgehend von den Menschenrechtsverträgen über bürgerliche und politische Rechte wenden internationale Organe menschenrechtliche Diskriminierungsverbote mittlerweile regelmässig auf Sozialrechtsmaterien an. Die vorliegende Abhandlung stellt diese Praxis im Bereich der EMRK, der UN-Pakte I und II, der KRK, der FDK sowie der RDK dar, welche Übereinkommen die Schweiz ratifiziert hat. Den Schwerpunkt bilden dabei die Themen der Geschlechter- und der Ausländerdiskriminierung. Ferner wird die neuere schweizerische Rechtsprechung und Lehre zum Anwendungsvorrang und zur gerichtlichen Anwendbarkeit völkerrechtlicher Normen in die Untersuchung einbezogen, und die Frage der Anwendung menschenrechtlicher Diskriminierungsverbote auf die schweizerischen Sozialversicherungen anhand der Beispiele der sog. gemischten Methode der Invaliditätsbemessung und der Verweigerung von IV-Eingliederungsmassnahmen an behindert im Ausland geborene ausländische Kinder geprüft.

Benedikt van Spyk
Résumé

Gegenwärtige Formen des Menschenhandels und der Sklaverei stehen weder in ihrem quantitativen Ausmass noch in ihrer menschenverachtenden Grausamkeit den historischen Erscheinungen der Unterjochung und Ausbeutung des Menschen durch den Menschen nach. Das Bewusstsein für diese Problematik hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Die Schaffung, vor allem aber die Umsetzung der normativen Vorgaben zum Schutz der Opfer und zur Sanktionierung der Täter bereitet aber nach wie vor grosse Mühe. So lehnte am 1. Februar 2005 die Parlamentarische Versammlung des Europarates das unausgewogene und den Opferschutz zu wenig berücksichtigende Vertragswerk des Ministerkommitees zur Bekämpfung des Menschenhandels einstimmig ab. Im vorliegenden Artikel soll die Komplexität der Problematik vertieft dargestellt werden, um damit die Herausforderungen, die der Tatbestand der Sklaverei und des Menschenhandels an den internationalen Menschenrechtsschutz stellt, zu explizieren.

Jon A. Fanzun
Résumé

Nationalen Menschenrechtsinstitutionen kommt eine zentrale Bedeutung bei der Förderung und Umsetzung der Menschenrechte zu. Seit einigen Jahren laufen auch in der Schweiz Bestrebungen zur Schaffung einer solchen Institution.

Markus Felber
Résumé

Der Eidgenössische Untersuchungsrichter hat einem mutmasslichen Geldfälscher die als Tatwerkzeuge verwendeten Bürogeräte – ein Personalcomputer, ein Scanner/Drucker sowie eine Schneidmaschine – zu Recht wieder ausgehändigt.

Markus Felber
Résumé

Der weit in die Geschichte zurückreichende Grenzstreit zwischen den Walliser Gemeinden Oberems und Turtmann ist definitiv beseitigt.

Markus Felber
Résumé

Die vom Grossen Rat des Kantons Walls am 16. September 2004 beschlossene Fusion der vier Gemeinden Ausserbinn, Ernen, Mühlebach und Steinhaus ist vom Bundesgericht abgesegnet worden. Einstimmig wurde in Lausanne eine staatsrechtliche Beschwerde der Munizipalgemeinde Ausserbinn abgewiesen, die sich über eine Verletzung ihrer Autonomie beklagt hatte.

Markus Felber
Résumé

Wird ein Grundstück ausgezont, das die Gemeinde seit langer Zeit hätte erschliessen müssen, kann dem Eigentümer eine Entschädigung wegen materieller Enteignung nicht mit der Begründung verweigert werden, die Parzelle hätte wegen der fehlenden Erschliessung in naher Zukunft gar nicht überbaut werden können.

Markus Felber
Résumé

Das Bundesgericht lässt es nicht zu, dass ein Gericht in Indien in einem Strafprozess wegen Wirtschaftsdelikten und Korruption mittels einer Videokonferenz-Schaltung zwei Bankbeamte in der Schweiz als Zeugen befragt.

Markus Felber
Résumé

Auch wer aus medizinischen Gründen – im Rahmen einer Schmerztherapie etwa – regelmässig Marihuana konsumiert, muss sich einer fachmedizinischen Überprüfung seiner Fahreignung unterziehen, wenn er sich damit am Steuer erwischen lässt.

Markus Felber
Résumé

Wo das kantonale Recht für Ehegatten nicht eine gemeinsame, sondern je eine selbständige Einbürgerung vorsieht, müssen die Voraussetzungen für die Erteilung der Schweizer Staatsangehörigkeit bei Mann und Frau grundsätzlich getrennt beurteilt werden.

Jurius
Résumé

Der Bundesrat hat am 26. Januar von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zur Unternehmenssteuerreform II Kenntnis genommen. Gleichzeitig hat er den Rahmen für das Reformvorhaben abgesteckt und das Eidg. Finanzdepartement EFD beauftragt, bis im Juni dieses Jahres eine entsprechende Botschaft vorzulegen.

Jurius
Résumé

Der Erlös aus dem Verkauf der von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) für die Geldpolitik nicht mehr benötigten 1´300 Tonnen Gold geht gemäss Bundesverfassung und Nationalbankgesetz zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund. Der Bundesrat hat am 2. Februar 2004 das Eidg. Finanzdepartement EFD beauftragt, eine entsprechende Ausschüttungsvereinbarung mit der SNB auszuarbeiten. Nach dem Scheitern der Goldvorlage im Parlament sieht die Landesregierung keine rechtliche Möglichkeit mehr, das Goldvermögen noch länger bei der SNB zu blockieren.

Jurius
Résumé

Der Bundesrat hat einen Bericht über mögliche Verbesserungen bei der Mehrwertsteuer (MWST) präsentiert. Dieser Bericht geht zurück auf ein Postulat von alt Nationalrat Hansueli Raggenbass vom Frühling 2003. Das zehnjährige Bestehen der MWST sollte zum Anlass genommen werden, zu untersuchen, wie sich die MWST als allgemeine Konsumsteuer bewährt hat, welche Schwachstellen sie noch aufweist und welche Vereinfachungen und Verbesserungen möglich sind.

Jurius
Résumé

Terroristen sollen sich nicht auf den politischen Charakter ihrer Straftaten berufen können, um sich der Auslieferung zu entziehen und die Gewährung der Rechtshilfe zu verhindern. Der Bundesrat hat am 2. Februar 2004 die Botschaft betreffend das Protokoll zum Europäischen Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus verabschiedet. Das Protokoll erweitert die Liste der terroristischen, nicht als «politisch» geltenden Delikte, um den Terrorismus wirksamer bekämpfen zu können.