de fr

Liebe Leserinnen und Leser

«Als marktbeherrschende Unternehmen gelten einzelne oder mehrere Unternehmen, die auf einem Markt als Anbieter oder Nachfrager in der Lage sind, sich von andern Marktteilnehmern (Mitbewerbern, Anbietern oder Nachfragern) in wesentlichem Umfang unabhängig zu verhalten.» Neu ist an dieser Formulierung von Art. 4 Abs. 2 KG nur die Klammerbemerkung, die mit der KG-Revision am 1. April 2004 in Kraft getreten ist. Welche Auswirkungen die Revision in diesem Bereich mit sich gebracht hat, analysiert Dr. iur. Christoph Lüscher in seinem Beitrag zum Thema Marktbeherrschung.

Eine Arbeitsgruppe der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz (AGCK) widmet sich unter der Leitung von Bischof Ivo Führer dem «Verhältnis Bundesstaat - Kirchen/Religionsgemeinschaften» sowie Vorschlägen zur Neufassung von Art. 72 BV. Ass. Prof. Dr. Christa Tobler stellt die Arbeit und die Ideen der Arbeitsgruppe vor.

Lic. iur. Christian Hofer befasst sich mit dem baskischen Unabhängigkeitsplan «Plan Ibarretxe» und mit dem verfassungsrechtlichen Umgang Spaniens mit seinen Regionen.
 
Prof. Dr. iur. Karl-Ludwig Kunz bespricht BGE 6S.176/2004 vom 27. Oktober 2004 zur Strafbarkeit der HIV-Infektion.

Die monatliche Rechtsprechungs- sowie die Gesetzgebungsübersicht und weitere Beiträge ergänzen die Ausgabe.

Ich wünsche Ihnen eine gute Woche und viel Vergnügen bei der Jusletter-Lektüre.

Mit besten Grüssen

Nils Güggi

Projektleiter Jusletter

Christoph Lüscher
Résumé

Am 1. April 2004 ist die vom Bundesrat dem Parlament vorgeschlagene Änderung von Art. 4 Abs. 2 KG95, der bisherigen Legaldefinition des marktbeherrschenden Unternehmens in Kraft getreten. Handelt es sich bei diesem Revisionsakt per Klammereinfügung um blosse Symbolik oder um eine Erweiterung der Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen, die den Ansatz zur Effektuierung von (relativem) Marktgleichgewicht im bilateralen Austauschverhältnis zwischen Unternehmen verfolgt? Methodisch soll die Antwort auf diese grundsätzliche Frage «retrospektiv» nach Massgabe der Rechtssetzungstechnik erfolgen.

Christian Hofer
Résumé

Am 30. Dezember 2004 hat das baskische Parlament den «Plan Ibarretxe», genannt nach dem baskischen Regierungschef (Lehendakari) Juan José Ibarretxe, mit 39 zu 35 Stimmen angenommen. Es handelt sich um einen Unabhängigkeitsplan, der die Bildung eines mit Spanien frei assoziierten baskischen Freistaates vorsieht. Die spanische Regierung betrachtet den Plan als verfassungswidrig und das spanische Parlament lehnte ihn kürzlich mit 313 zu 29 Stimmen sehr deutlich ab. Der Beitrag beleuchtet vor diesem Hintergrund den verfassungsrechtlichen Umgang Spaniens mit seinen Regionen.

Christa Tobler
Christa Tobler
Résumé

Eine von der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz eingesetzte Arbeitsgruppe befasst sich gegenwärtig mit dem Verhältnis von Kirche und Staat. Dieses Verhältnis sollte juristisch konsequenter ausgestaltet werden als dies jetzt in der schweizerischen Rechtsordnung der Fall ist.

Karl-Ludwig Kunz
Résumé

Dieser Beitrag ist eine Urteilsanmerkung zu BGE 6S.176/2004 vom 27. Oktober 2004. Das Urteil bestätigt die frühere Rechtsprechung zur Strafbarkeit der HIV-Infektion und reicht Begründungen nach.

Markus Felber
Résumé

Der Straftatbestand der Unterlassung der Buchführung (Art. 166 Strafgesetzbuch) ist laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht anwendbar auf Vorgänge, die sich nach dem Abschluss des Konkursverfahrens oder nach der Einstellung eines Konkurses mangels Aktiven ereignet haben.

Markus Felber
Résumé

Der Basler Financier Dieter Behring bleibt weiter in Haft, nachdem das Bundesgericht auch seine zweite Beschwerde abgewiesen und eine unverzügliche Freilassung abgelehnt hat.

Markus Felber
Résumé

Die Marke «Firemaster» für flammenhemmende chemische Erzeugnisse erhält in der Schweiz definitiv keinen rechtlichen Schutz.

Markus Felber
Résumé

Im Rahmen einer Strafuntersuchung kann die Bundesanwaltschaft laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts unter bestimmten Umständen verpflichtet sein, einzelne Verfügungen nicht in der einmal festgelegten Verfahrenssprache, sondern in einer anderen schweizerischen Amtssprache zu erlassen.

Jurius
Résumé

Der Bundesrat hat die ausführende Verordnung zum Bundesgesetz über die Forschung an embryonalen Stammzellen verabschiedet und das Datum des In-Kraft-Tretens für das Gesetz auf den 1. März 2005 festgesetzt. Die Vorbereitungen für den Vollzug des Gesetzes sind im Gange.

Jurius
Résumé

Der Bundesrat hat am 2. Februar 2005 die Aufhebung des fast hundertjährigen Absinthverbotes auf den 1. März 2005 festgelegt und die notwendigen Verordnungsanpassungen verabschiedet.

Jurius
Résumé

Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Februar 2005 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.

Jurius
Résumé

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 18. Januar 2005 bis und mit 10. Februar 2005 auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.