Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2)
Der Bundesrat hat am 25. Mai 2005 die Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV2) für Gastbetriebe beschlossen. Durch diese Änderung werden Betriebe, die fertig zubereitete Speisen ausliefern, den Gastbetrieben gleichgestellt und dürfen ohne Bewilligung während der ganzen Nacht und am Sonntag Personal einsetzen.
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