Aufsicht über die Bundesanwaltschaft durch EJPD – Vernehmlassung
Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft soll nach dem Willen des Bundesrates künftig nur mehr von einer Behörde, dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), ausgeübt werden. Damit werde die Wirksamkeit der Aufsicht verbessert. Der Bundesrat hat am 29. Juni 2005 das EJPD ermächtigt, die erforderlichen Gesetzesänderungen bis Ende September in die Vernehmlassung zu schicken.
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