Botschaft zu einem Aufsichtsgesetz für kollektive Kapitalanlagen
Mit dem Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (Kollektivanlagengesetz, KAG) soll künftig ein einziges Aufsichtgesetz für die verschiedenen Formen von kollektiven Anlagen gelten. Zugleich sollen neue Rechtsformen eingeführt werden. Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft verabschiedet.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire