Jusletter

Indirekte Auswirkungen der KG-Revision auf einzelne Rechtsinstitute

  • Auteur-e-s: Christoph Tagmann / Beat Zirlick
  • Domaines juridiques: Droit des cartels
  • Proposition de citation: Christoph Tagmann / Beat Zirlick, Indirekte Auswirkungen der KG-Revision auf einzelne Rechtsinstitute, in : Jusletter 17. Oktober 2005
Im nachfolgenden Beitrag geht es darum, anhand von drei ausgewählten Beispielen aufzuzeigen, welchen (indirekten) Einfluss die KG-Revision 2003 (in Kraft seit 1. April 2004) auf einzelne Bestimmungen des KG, die von der Revision nicht direkt betroffen waren und formell nicht geändert wurden, sowie auf bestimmte andere Rechtsinstitute hat.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Drei Beispiele indirekter Auswirkungen der KG-Revision auf einzelne Rechtsinstitute
  • 1. Die einvernehmliche Streitbeilegung
  • 1.1. Bedeutung im alten Recht
  • 1.2. Bedeutung im neuen Recht
  • 1.3. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
  • 2. Berücksichtigung neuer relevanter Tatsachen (Novenrecht)
  • 2.1. Bedeutung im alten Recht
  • 2.2. Lösungsvorschlag: keine Berücksichtigung von Noven
  • 2.3. Bedeutung im neuen Recht
  • 2.4. Schlussfolgerungen
  • 3. Analoge Anwendung der Bestimmungen der KG-Sanktionsverordnung auf Sanktionsverfahren nach Art. 50 KG
  • 3.1. Bedeutung im alten Recht
  • 3.2. Bedeutung im neuen Recht
  • 3.3. Schlussfolgerungen
  • III. Fazit und Schlussbemerkungen

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