Opferhilfegesetz wird umfassend revidiert
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Totalrevision des Opferhilfegesetzes
Opfer von Straftaten in der Schweiz werden weiterhin Beratung, Entschädigung und Genugtuung erhalten. Die Höhe der Genugtuung wird jedoch begrenzt. Für Straftaten, die im Ausland begangen worden sind, werden in Zukunft keine Genugtuung und Entschädigungen mehr bezahlt.
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