Bertschinger bleibt in Haft
Kollusionsgefahr in der Suva-Affäre
Das Bundesstrafgericht hat im Zusammenhang mit der Suva-Affäre ein Gesuch der Bundesanwaltschaft gutgeheissen und die Untersuchungshaft im Fall des ehemaligen Suva-Immobilienchefs Kurt Bertschinger wegen Kollusionsgefahr (Verdunkelungsgefahr) bis zum 15. Dezember dieses Jahres verlängert.
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