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Liebe Leserinnen und Leser

Die Berufstätigkeit von Rechtsanwälten wird von der Personenfreizügigkeit erfasst. Die Tätigkeit von Rechtsanwälten aus der EU in der Schweiz ist im BGFA, jene von Rechtsanwälten aus der Schweiz in Deutschland ist im EuRAG geregelt. Mit der Zulassung dieser Tätigkeit stellen sich unweigerlich Fragen zur Besteuerung derselben. Dr. iur. RA Hermann Thebrath beschäftigt sich mit mehrwert- und ertragssteuerrechtlichen Fragen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen von Rechtsanwälten und Notaren im Verhältnis Deutschland/EU/Schweiz und Schweiz/Deutschland.

Das neue Versicherungsaufsichtsgesetz inkl. Aufsichtsverordnung tritt am 1.1.2006 in Kraft. Prof. Dr. iur. Rolf H. Weber und Dr. iur. RA Patrick Umbach befassen sich mit dem Übergang von Versicherungsportfolios im Rahmen von Fusionen, Umwandlungen oder Spaltungen. Sie gehen insb. der Frage nach, wann welche Bewilligungsverfahren notwendig sind.

Die Mehrwertsteuer ist ein regelrechtes Dickicht, das zu durchdringen nicht ganz einfach ist. Das Gesetz und die diversen Verordnungen werden durch Spezialbroschüren, Branchenbroschüren, Merkblätter und Infoblätter seitens der Behören ergänzt. Dr. oec. Manuel Vogel widmet sich den von Bundesrat Merz vorgeschlagenen Änderungen zur Vereinfachung des Mehrwertsteuerrechts.

Die bankengesetzliche Zwangsliquidation von Nichtbanken ist Thema der Besprechung von BGE 131 II 306 durch Dr. iur. Thomas Bauer. Das Bundesgericht hat sich u.a. mit der Anwendung von Art. 33 BankG (Bankenkonkurs) auf Unternehmen, die einer Banken- bzw. Effektenhändlertätigkeit nachgehen, jedoch über keine entsprechende Bewilligung verfügen, beschäftigt.

Eine gute Woche wünscht

Nils Güggi

Leiter Jusletter

Hermann Thebrath
Résumé

Grenzüberschreitende Dienstleistungen zwischen der EU und der Schweiz sind an der Tagesordnung. In zunehmendem Masse finden insoweit auch grenzüberschreitende Dienstleistungen von Rechtsanwälten und Notaren statt. Bei den zu berechnenden Dienstleistungen stellt sich jeweils die Frage, ob und in welchem Staat dabei Mehrwertsteuer anfällt und in welchem Staat derartige Dienstleistungen in ertragssteuerrechtlicher Hinsicht zu versteuern sind. Mit diesen Rechtsfragen im Verhältnis Deutschland/EU/Schweiz und Schweiz/Deutschland beschäftigt sich der nachstehende Beitrag.

Thomas Bauer
Résumé

Dieser Beitrag ist eine Besprechung von BGE 131 II 306 ff. (2A.399/2004 und 2A.466/2004 vom 24. März 2005, Entscheid der II. öffentlichrechtlichen Abteilung). Das Urteil befasst sich u.a. mit der Anwendung des neuen Art. 33 BankG (Bankenkonkurs) auf Unternehmen, die, ohne über eine entsprechende Bewilligung zu verfügen, einer Banken- bzw. Effektenhändlertätigkeit nachgehen.

Rolf H. Weber
Rolf H. Weber
Patrick Umbach
Résumé

Am 1. Januar 2006 tritt das neue Versicherungsaufsichtsgesetz mit Aufsichtsverordnung in Kraft. Mit Bezug auf künftige Umstrukturierungen stellen sich damit Fragen des Verhältnisses zwischen dem Fusionsgesetz und der sektorspezifischen Regulierung. Der Beitrag kommt zum Schluss, dass der Übergang von Versicherungsportfolios im Rahmen einer Fusion, Umwandlung oder Spaltung keine versicherungsrechtliche Bestandesübertragung darstellt, d.h. lediglich bei der fusionsgesetzlichen Vermögensübertragung eine entsprechende Bewilligung durch die Versicherungs-Aufsichtsbehörde einzuholen ist.

Manuel Vogel
Résumé

Die von Herrn Bundesrat Merz vorgeschlagenen Änderungen des Mehrwertsteuerrechtes werden derzeit heftig und äusserst kontrovers diskutiert. Ziel dieses Kurzartikels soll sein, die vorgeschlagenen Änderungen anhand der Anforderungen an eine «ideale» Umsatzsteuergestaltung zu prüfen bzw. zu messen. Dabei sollte jedoch jedem Leser von Beginn an bewusst sein, dass die nachfolgend kurz dargelegten Anforderungen teilweise im Widerspruch zueinander stehen oder sich sogar gegenseitig ausschliessen. Die Lösungsfindung muss daher vom Ansatz «sowohl als auch» ausgehen.

Markus Felber
Résumé

Das Bundesgericht hat die Schadenersatzansprüche eines Klägers abgewiesen, der beim Verlassen eines Privathauses auf eine neben dem Zugang zum Haus rund einen Meter tiefer liegende Garageeinfahrt gefallen war und sich dabei den Arm gebrochen hatte.

Peter Josi
Résumé

Am 6. September 2002 hatte ein damals 32-jähriger Mann in Obfelden versucht, 15 Menschen zu töten. Der paranoid-schizophrene Filipino hatte erhebliche Mengen der Thai-Droge Shabu mit dem Wirkstoff Methamphetamin eingenommen und geglaubt, einen «göttlichen Befehl» auszuführen.

Markus Felber
Résumé

Eine einschlägig aktive Vereinigung kann sich nicht beim Bundesgericht darüber beschweren, dass sie in einem Kanton nicht in die Liste der Hilfsorganisationen aufgenommen wird, die abtreibungswilligen Frauen abgegeben werden muss (Art. 120 Strafgesetzbuch).

Peter Josi
Résumé

Die Eidgenossenschaft muss für die Sanierung bleiverseuchter Schiessplätze nur so weit aufkommen, wie die Bodenbelastung vom militärischen Schiessbetrieb herrührt. Für die von der ausserdienstlichen Schiesspflicht stammenden Altlasten muss sie nicht einstehen.

Markus Felber
Résumé

Das Bundesstrafgericht hat im Zusammenhang mit der Suva-Affäre ein Gesuch der Bundesanwaltschaft gutgeheissen und die Untersuchungshaft im Fall des ehemaligen Suva-Immobilienchefs Kurt Bertschinger wegen Kollusionsgefahr (Verdunkelungsgefahr) bis zum 15. Dezember dieses Jahres verlängert.

Markus Felber
Résumé

Die vom Bundesrat per 2004 verordnete Verdoppelung der Gebühren für Mobilfunkdienste beruht auf keiner genügenden gesetzlichen Grundlage und kann daher nicht durchgesetzt werden.

Peter Josi
Résumé

Wer sich grundsätzlich weigert, im Zivilschutz zu arbeiten, macht sich eines Vergehens und nicht nur einer Übertretung schuldig.

Peter Josi
Résumé

Ein geschiedener Vater hat vor Bundesgericht durchgesetzt, dass seine Kosten für die Wochenend- und Ferienbesuche des Sohnes in seinem betreibungsrechtlichen Notbedarf berücksichtigt werden.

Markus Felber
Résumé

Im Streit um die Ursprungsbezeichnung «Raclette» steht den Kantonen kein Beschwerderecht zu. Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Kantone Bern, Freiburg und Graubünden abgewiesen.

Jurius
Résumé

Ab dem 1. April 2006 dürfen private Postunternehmen definitiv Briefe befördern, die mehr als 100 Gramm wiegen. Voraussetzung dafür ist, dass sie über die erforderliche Konzession des UVEK verfügen und die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einhalten. Das Monopol der Schweizerischen Post für Briefe bis 100 Gramm bleibt bestehen.

Jurius
Résumé

Ab 1. Februar 2006 gelten die neuen Regeln für die internationale Amtshilfe. Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung im Börsengesetz auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt – dies vorbehältlich des Nichtergreifens des Referendums. Die Bundesversammlung hat den neuen Bestimmungen in der Herbstsession 2005 zugestimmt.

Jurius
Résumé

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 16. März 2005 (2A.121/2004) bezüglich Mitgliederbeiträge und Rückerstattung der Steuer (Art. 14 Ziff. 11 MWSTV; Art. 105 Abs. 2 OG).