Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Die Berufstätigkeit von Rechtsanwälten wird von der Personenfreizügigkeit erfasst. Die Tätigkeit von Rechtsanwälten aus der EU in der Schweiz ist im BGFA, jene von Rechtsanwälten aus der Schweiz in Deutschland ist im EuRAG geregelt. Mit der Zulassung dieser Tätigkeit stellen sich unweigerlich Fragen zur Besteuerung derselben. Dr. iur. RA Hermann Thebrath beschäftigt sich mit mehrwert- und ertragssteuerrechtlichen Fragen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen von Rechtsanwälten und Notaren im Verhältnis Deutschland/EU/Schweiz und Schweiz/Deutschland.

Das neue Versicherungsaufsichtsgesetz inkl. Aufsichtsverordnung tritt am 1.1.2006 in Kraft. Prof. Dr. iur. Rolf H. Weber und Dr. iur. RA Patrick Umbach befassen sich mit dem Übergang von Versicherungsportfolios im Rahmen von Fusionen, Umwandlungen oder Spaltungen. Sie gehen insb. der Frage nach, wann welche Bewilligungsverfahren notwendig sind.

Die Mehrwertsteuer ist ein regelrechtes Dickicht, das zu durchdringen nicht ganz einfach ist. Das Gesetz und die diversen Verordnungen werden durch Spezialbroschüren, Branchenbroschüren, Merkblätter und Infoblätter seitens der Behören ergänzt. Dr. oec. Manuel Vogel widmet sich den von Bundesrat Merz vorgeschlagenen Änderungen zur Vereinfachung des Mehrwertsteuerrechts.

Die bankengesetzliche Zwangsliquidation von Nichtbanken ist Thema der Besprechung von BGE 131 II 306 durch Dr. iur. Thomas Bauer. Das Bundesgericht hat sich u.a. mit der Anwendung von Art. 33 BankG (Bankenkonkurs) auf Unternehmen, die einer Banken- bzw. Effektenhändlertätigkeit nachgehen, jedoch über keine entsprechende Bewilligung verfügen, beschäftigt.

Eine gute Woche wünscht

Nils Güggi

Leiter Jusletter