Nachzahlung bei zu tiefen Akontozahlungen
Ein Mieter darf sich nicht darauf verlassen, dass die im Mietvertrag vereinbarten Akontozahlungen etwa den tatsächlich anfallenden Nebenkosten entsprechen. Das Bundesgericht hat die Berufung eines Mieters abgewiesen, dessen Nebenkostenabrechnung über 200 Prozent der Akontozahlungen ausmachte.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire