Zumutbarer Nebenjob
Eigenverantwortung des Kindes geht elterlicher Unterhaltspflicht vor
Die Eigenverantwortung des Kindes geht der Unterhaltspflicht der Eltern vor (Art. 276 Abs. 3 ZGB), und das gilt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts für ein mündiges Kind in Ausbildung in ganz besonderem Mass.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire