Kein TV-Interview im Knast
Informationsfreiheit ist nicht verletzt
Die zuständigen Behörden dürfen die Aufzeichnung eines Fernsehinterviews mit Insassen einer Strafanstalt grundsätzlich untersagen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire