Kein TV-Interview im Knast
Informationsfreiheit ist nicht verletzt
Die zuständigen Behörden dürfen die Aufzeichnung eines Fernsehinterviews mit Insassen einer Strafanstalt grundsätzlich untersagen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare