Jusletter

Missbräuchliche Kündigung

Kindsmissbrauch ist kein Grund für eine Entlassung

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Missbräuchliche Kündigung, in: Jusletter 27. Februar 2006
Ein Arbeitnehmer, der wegen sexueller Handlungen mit Kindern zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt wird, darf deswegen nicht entlassen werden, sofern die Straftat nicht in einem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis steht oder die Zusammenarbeit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt.

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