Missbräuchliche Kündigung
Kindsmissbrauch ist kein Grund für eine Entlassung
Ein Arbeitnehmer, der wegen sexueller Handlungen mit Kindern zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt wird, darf deswegen nicht entlassen werden, sofern die Straftat nicht in einem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis steht oder die Zusammenarbeit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt.
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