Verwahrung auch nach Strafe möglich
Auch wenn ein Verbrecher die ihm auferlegte Zuchthausstrafe vollständig abgesessen hat, kann er gemäss einem neuen Urteil des Bundesgerichts nachträglich noch verwahrt werden.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire