Günstige Jelmoli-Anlieferung
Weder Konzessionsgebühr noch Einkaufssumme zu bezahlen
Die Jelmoli AG braucht gemäss einem Urteil des Bundesgerichts für die Erweiterung der unterirdischen Anlieferungsanlage unter ihrem Hauptsitz an der Seidengasse in Zürich 1 weder eine Konzessionsgebühr zu bezahlen, noch muss sie sich in die bestehende private Anlage einkaufen.
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