Betriebsreglement 2005 ist massgeblich
Urteil zu Fluglärm und Quartierplanung
Ob eine Bauzone nicht mehr erschlossen werden darf, weil aufgrund des Fluglärms die Planungswerte überschritten werden, hängt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts von der Lärmbelastung gemäss Betriebsreglement 2005 ab.
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