Schutz auch für Dumme und Schwache
Mitverantwortung des Betrugs-Opfers nur in Ausnahmefällen
«Das Strafrecht schützt alle Menschen und darf auch ‹Dumme und Schwache› nicht schutzlos lassen», meint das Bundesgericht im Zusammenhang mit der sogenannten Opfermitverantwortung beim Straftatbestand des Betrugs, der nur erfüllt ist, wenn das Opfer arglistig getäuscht wurde.
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