Ein Augenschein genügt
Unzulässige Beschlagnahme des TV-Geräts eines Schwarzsehers
Findet das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) bei der unangemeldeten Durchsuchung der Wohnung eines mutmasslichen Schwarzsehers ein betriebsbereites Fernsehgerät, genügt es, diesen Sachverhalt durch Protokoll aktenkundig zu machen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire