Leicht abgebremste Raser-Praxis
Eventualvorsätzliche Tötung mit Zurückhaltung bejahen
Das Bundesgericht grenzt seine Rechtsprechung zunehmend ein, wonach krass rücksichtsloses Rasen im Strassenverkehr, das Menschenleben kostet, nicht bloss als fahrlässige, sondern als eventualvorsätzliche Tötung geahndet werden kann.
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